Aufgaben zwischen Konzernunternehmen zu verlagern, ist ein gängiges Tool, um Strukturen oder Prozesse im Konzern zu optimieren. Ist für Arbeitnehmer in der neuen Struktur kein Platz mehr, droht die betriebsbedingte Kündigung. Das BAG positioniert sich in einem neuen Urteil (28.2.2023, Az. 2 AZR 227/22) zum Konzern-Outsourcing arbeitgeberfreundlich. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Gerichte die Arbeitgeberentscheidung zum Outsourcing auch in Konzernfällen regelmäßig nicht bewerten dürfen…