Der Arbeitnehmerstatus ist nicht selten umstritten. Das BAG hat in einer jüngeren Entscheidung klargestellt, dass jemand, der weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt, Arbeitnehmer ist. Dies auch dann, wenn die Dienstleistungen im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft und vor pseudo-religiös-spirituellem Hintergrund erbracht werden. Der Arbeitnehmerstatus ist nicht selten umstritten. Arbeitgeber (und solche, die meinen keine zu sein) tun gut daran zu überprüfen, ob die für sie…