Auskunftsansprüche gegen den Arbeitgeber sind zunehmend üblich, nicht nur im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten. Bislang war die Frage ungeklärt, wie in diesem Zusammenhang die Verpflichtung des Arbeitgebers auszulegen ist, dem Arbeitnehmer eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten, welche Gegenstände der Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen. Eine aktuelle Entscheidung des EuGH schafft hier etwas mehr Klarheit, lässt aber noch einige Fragen offen. Geklagt hatte ein österreichischer Bürger…