2023 verspricht ein interessantes Jahr in puncto Unternehmensmitbestimmung zu werden. Neue Gesetzesregelungen sollen die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan von Gesellschaften insbesondere bei grenzüberschreitenden Reorganisationen stärken. Darüber hinaus hat sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel gesetzt, die Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (ab mehr als 500 Arbeitnehmern) durch eine erweiterte Konzernzurechnung – auch im Fall nur faktischer (nicht nur vertraglich begründeter)…
Das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – „SE“) setzt mit Blick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen und das anzuwendende Mitbestimmungsstatut auf den Vorrang der Verhandlungslösung. In der Praxis ist insbesondere die Bildung und Zusammensetzung des die Arbeitnehmer im Beteiligungsverfahren vertretenden „Besonderen Verhandlungsgremiums“ („BVG“) mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wir zeigen, worauf es ankommt, um Verzögerung des ohnehin zeit- und kostenaufwendigen Verfahrens…