Unternehmensmitbestimmung in der SE – Sitzgarantie für Gewerkschaften?

Die Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) eröffnet aufgrund des Vorrangs der Verhandlungslösung attraktive Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung. Insbesondere können sich Firmenleitung und Arbeitnehmervertreter in der Beteiligungsvereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen verständigen. Diese Autonomie der Parteien wird jedoch durch gesetzliche Regeln eingeschränkt. So ist im Fall einer durch Umwandlung gegründeten SE gesetzlich bestimmt, dass „in Bezug auf alle…