Verhandelte Unternehmens­mitbestimmung – Nur der Wechsel ist beständig

Das Recht der verhandelten Unternehmensmitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist in Bewegung. Auf eine Vorlage des BAG hin hat der EuGH Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat im Fall einer SE-Gründung im Wege der formwechselnden Umwandlung als geschützten Besitzstand gewertet (sehen Sie hierzu unseren Blog-Beitrag vom 30. November 2022). In seinem hierauf folgenden Schlussbeschluss (23.3.2023 – 1 ABR 43/18) hat das BAG eine Beteiligungsvereinbarung, welche keine Gewerkschaftssitze vorsah, insoweit für unwirksam…

Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Grenzüberschreitende Umwandlungen erfreuen sich in Deutschland bisher großer Beliebtheit. Grund hierfür ist neben der Globalisierung vor allem die flexible Gestaltungsmöglichkeit der Unternehmensmitbestimmung. Diese wird aber zuletzt durch den deutschen Gesetzgeber (sehen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag vom 20. Februar 2023) sowie durch EuGH und BAG eingeschränkt. Das BAG hat in seiner Entscheidung zur Sitzgarantie für Gewerkschaften in der SE vom 23. März 2023, Az. 1…

Unternehmens­mitbestimmung in der SE – EuGH zur Sitzgarantie für Gewerkschaften

In der Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) kann die Unternehmensmitbestimmung in einer sog. Beteiligungsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung geregelt werden. Nur wenn keine Einigung erzielt werden kann, gelten gesetzliche Auffangregelungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der SE. Dieser Vorrang der Verhandlungslösung eröffnet attraktive Gestaltungsspielräume. Mit deren Grenzen hat sich jüngst der Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2022, Az….

Unternehmensmitbestimmung in der SE – Sitzgarantie für Gewerkschaften?

Die Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) eröffnet aufgrund des Vorrangs der Verhandlungslösung attraktive Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung. Insbesondere können sich Firmenleitung und Arbeitnehmervertreter in der Beteiligungsvereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen verständigen. Diese Autonomie der Parteien wird jedoch durch gesetzliche Regeln eingeschränkt. So ist im Fall einer durch Umwandlung gegründeten SE gesetzlich bestimmt, dass „in Bezug auf alle…