Raus aus dem Job – raus aus dem Aufsichtsrat?

Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist in Deutschland zentral durch das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) und das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Das DrittelbG kommt in Unternehmen bestimmter Rechtsformen mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern zur Anwendung; das MitbestG greift, wenn in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind (vgl. § 1 DrittelbG, § 1 MitbestG). Beiden Gesetzen ist gemein, dass die Belegschaft durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat repräsentiert ist….

Keine Arbeitnehmerbeteiligung bei Aktivierung einer Vorrats-SE?

Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) erfreut sich seit knapp 20 Jahren immer größerer Beliebtheit. Nicht nur spiegelt sie eine europäische Internationalität wider. Sie erlaubt auch eine größere Flexibilität im Hinblick auf die Strukturen der Unternehmensverwaltung (dualistisch mit Vorstand und Aufsichtsrat wie die deutsche AG oder monistisch wie in anderen Rechtsordnungen). In vielen Fällen wird die SE auch eingesetzt, um nicht den lokalen Mitbestimmungsgesetzen…

Mitbestimmter Aufsichtsrat: Implikationen für die Unternehmenspraxis

Unternehmensmitbestimmung in Deutschland meint die Teilhabe von Arbeitnehmern an Entscheidungen des Unternehmens. Konkret wird die Teilhabe durch Repräsentation der Arbeitnehmer im Aufsichtsorgan der Gesellschaft, die Rechtsträgerin des Unternehmens ist, verwirklicht. Die wichtigste Rolle spielen dabei die Beteiligung nach Mitbestimmungesetz (MitbestG) sowie Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche mitbestimmungsrechtliche Spezifika im Anwendungsbereich vorgenannter gesetzlicher Regelungen und deren…

Europäische Aktiengesellschaft (SE) ohne Verhandlungsverfahren – das geht, findet der EuGH

Der EuGH hat eine Pflicht zur Nachholung eines Verhandlungsverfahrens bei arbeitnehmerlos gegründeten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) abgelehnt. Europäisches Recht sehe die Durchführung des Verhandlungsverfahrens mit Vertretern der Arbeitnehmer ausschließlich bei der Gründung der SE – vor ihrer Eintragung ins Register – vor, nicht aber danach. Damit widerspricht der EuGH der Rechtsprechung einzelner inländischer Instanzgerichte (z. B. OLG Düsseldorf vom 30.3.2009) und einem großen Teil der Beratungspraxis….

Verhandelte Unternehmens­mitbestimmung – Nur der Wechsel ist beständig

Das Recht der verhandelten Unternehmensmitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist in Bewegung. Auf eine Vorlage des BAG hin hat der EuGH Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat im Fall einer SE-Gründung im Wege der formwechselnden Umwandlung als geschützten Besitzstand gewertet (sehen Sie hierzu unseren Blog-Beitrag vom 30. November 2022). In seinem hierauf folgenden Schlussbeschluss (23.3.2023 – 1 ABR 43/18) hat das BAG eine Beteiligungsvereinbarung, welche keine Gewerkschaftssitze vorsah, insoweit für unwirksam…

Mitbestimmter Aufsichtsrat: Maßgebliche Mitarbeiterzahlen im Konzern und im Gemeinschaftsbetrieb

Deutschland zählt zu den Ländern, in denen Arbeitnehmervertreter Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen können (sog. Unternehmensmitbestimmung). Dieses System der Mitbestimmung soll die soziale Verantwortung der Unternehmen fördern und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen. In unseren Blogbeiträgen vom 25. Oktober 2023 und vom 29. März 2023 haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen im Überblick beleuchtet. Im folgenden Beitrag geht es um die Schwellenwerte…

Das Mitbestimmungsgesetz – Ein Überblick

Der Themenbereich der Unternehmensmitbestimmung erlangt in der betrieblichen Praxis immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund der Reformbestrebungen der Ampel-Koalition sowie des in diesem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (hierzu unser Blogbeitrag vom 14. September 2023). Für Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern ist insbesondere das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) praxisrelevant, welches im…

Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Grenzüberschreitende Umwandlungen erfreuen sich in Deutschland bisher großer Beliebtheit. Grund hierfür ist neben der Globalisierung vor allem die flexible Gestaltungsmöglichkeit der Unternehmensmitbestimmung. Diese wird aber zuletzt durch den deutschen Gesetzgeber (sehen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag vom 20. Februar 2023) sowie durch EuGH und BAG eingeschränkt. Das BAG hat in seiner Entscheidung zur Sitzgarantie für Gewerkschaften in der SE vom 23. März 2023, Az. 1…

Neues zur Unternehmens­mitbestimmung

2023 verspricht ein interessantes Jahr in puncto Unternehmensmitbestimmung zu werden. Neue Gesetzesregelungen sollen die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan von Gesellschaften insbesondere bei grenzüberschreitenden Reorganisationen stärken. Darüber hinaus hat sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel gesetzt, die Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (ab mehr als 500 Arbeitnehmern) durch eine erweiterte Konzernzurechnung – auch im Fall nur faktischer (nicht nur vertraglich begründeter)…

SE-Gründung: Tücken bei der Bildung und Zusammensetzung des Besonderen Verhandlungsgremiums erkennen und umsteuern

Das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – „SE“) setzt mit Blick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen und das anzuwendende Mitbestimmungsstatut auf den Vorrang der Verhandlungslösung. In der Praxis ist insbesondere die Bildung und Zusammensetzung des die Arbeitnehmer im Beteiligungsverfahren vertretenden „Besonderen Verhandlungsgremiums“ („BVG“) mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wir zeigen, worauf es ankommt, um Verzögerung des ohnehin zeit- und kostenaufwendigen Verfahrens…