Das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – „SE“) setzt mit Blick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen und das anzuwendende Mitbestimmungsstatut auf den Vorrang der Verhandlungslösung. In der Praxis ist insbesondere die Bildung und Zusammensetzung des die Arbeitnehmer im Beteiligungsverfahren vertretenden „Besonderen Verhandlungsgremiums“ („BVG“) mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wir zeigen, worauf es ankommt, um Verzögerung des ohnehin zeit- und kostenaufwendigen Verfahrens…
In der Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) kann die Unternehmensmitbestimmung in einer sog. Beteiligungsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung geregelt werden. Nur wenn keine Einigung erzielt werden kann, gelten gesetzliche Auffangregelungen für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der SE. Dieser Vorrang der Verhandlungslösung eröffnet attraktive Gestaltungsspielräume. Mit deren Grenzen hat sich jüngst der Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2022, Az….
Die Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – SE) eröffnet aufgrund des Vorrangs der Verhandlungslösung attraktive Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung. Insbesondere können sich Firmenleitung und Arbeitnehmervertreter in der Beteiligungsvereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen verständigen. Diese Autonomie der Parteien wird jedoch durch gesetzliche Regeln eingeschränkt. So ist im Fall einer durch Umwandlung gegründeten SE gesetzlich bestimmt, dass „in Bezug auf alle…
In Deutschland besteht neben der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung (betriebliche Mitbestimmung) auch die Möglichkeit der Beteiligung der Arbeitnehmer an betriebsübergreifenden Vorgängen in den Organen von Unternehmen (Unternehmensmitbestimmung). Wie bereits in unserem Blogbeitrag vom 14. Mai 2019 über die Grundzüge der Mitbestimmung im Aufsichtsrat ausgeführt, ergibt sich das Recht der Unternehmensmitbestimmung ganz überwiegend aus dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Hiernach ist ein Aufsichtsrat zwingend zu bilden…
In unseren Blogbeiträgen vom 24. März 2016, 13. Dezember 2016 und 24. Januar 2017 hatten wir bereits darüber berichtet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Unternehmensmitbestimmung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüfen wird. Im Fokus stand einerseits die Frage, ob der Ausschluss der aktiven und passiven Wahlberechtigung von Beschäftigten deutscher Unternehmen im EU-Ausland bei den Aufsichtsratswahlen europarechtswidrig ist und andererseits, ob im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer bei…
Die Antwort auf diese Frage steht noch aus. Sicher ist nur, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Unternehmensmitbestimmung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüfen wird. Es geht einerseits um die Frage, ob im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer bei den Schwellenwerten zur Wahl eines Aufsichtsrats zu berücksichtigen sind und andererseits, ob der Ausschluss der aktiven und passiven Wahlberechtigung von Beschäftigten deutscher Unternehmen im EU-Ausland bei den…