2023 verspricht ein interessantes Jahr in puncto Unternehmensmitbestimmung zu werden. Neue Gesetzesregelungen sollen die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan von Gesellschaften insbesondere bei grenzüberschreitenden Reorganisationen stärken. Darüber hinaus hat sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel gesetzt, die Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (ab mehr als 500 Arbeitnehmern) durch eine erweiterte Konzernzurechnung – auch im Fall nur faktischer (nicht nur vertraglich begründeter)…
Die SE (Societas Europaea – Europäische Aktiengesellschaft) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Arbeitsrechtlich bedeutsam ist die Rechtsform insbesondere für die Mitbestimmung. Vor der Eintragung der SE muss das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren durchgeführt werden, in das auch Gewerkschaften eingebunden sind. Kann es zur Verzögerung der Eintragung führen, wenn sich eine Gewerkschaft übergangen fühlt? Diese durchaus kritische Frage hatte das LAG Berlin-Brandenburg zu entscheiden. Bei der SE-Gründung müssen Arbeitnehmer beteiligt…










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