Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist in Deutschland zentral durch das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) und das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Das DrittelbG kommt in Unternehmen bestimmter Rechtsformen mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern zur Anwendung; das MitbestG greift, wenn in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind (vgl. § 1 DrittelbG, § 1 MitbestG). Beiden Gesetzen ist gemein, dass die Belegschaft durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat repräsentiert ist….
Union und SPD haben nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Sondierungen für eine schwarz-rote Bundesregierung abgeschlossen. Im Rahmen dieses Treffens steckten die Parteien erste grobe Linien und einen Zeitplan für die Koalitionsverhandlungen ab. Das Ergebnis der Sondierungen ist aus Sicht der beiden Parteien, dass die Schnittmengen in den zentralen Politikfeldern halbwegs deckungsgleich sind und im Wahlkampf noch betonte große Unterschiede überwunden werden können. Über…
Unternehmensmitbestimmung in Deutschland meint die Teilhabe von Arbeitnehmern an Entscheidungen des Unternehmens. Konkret wird die Teilhabe durch Repräsentation der Arbeitnehmer im Aufsichtsorgan der Gesellschaft, die Rechtsträgerin des Unternehmens ist, verwirklicht. Die wichtigste Rolle spielen dabei die Beteiligung nach Mitbestimmungesetz (MitbestG) sowie Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche mitbestimmungsrechtliche Spezifika im Anwendungsbereich vorgenannter gesetzlicher Regelungen und deren…
Aktuelle Entwicklungen und Reformbestrebungen der Ampel-Koalition geben Anlass, sich den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung nochmals bewusst zu machen. Immer wieder fällt auf: Unternehmen wissen oft nicht, dass sie von Gesetzes wegen der Unternehmensmitbestimmung unterfallen und ein mitbestimmter Aufsichtsrat zu bilden wäre. In diesem Beitrag soll die Mitbestimmung in Deutschland in den Fokus genommen werden. Wir geben einen Überblick über die unterschiedlichen Mitbestimmungsgesetze, deren Anwendungsbereiche und welche…
Neben der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung gibt der Gesetzgeber Arbeitnehmern auch im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung die Möglichkeit, Einfluss auf die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse im Unternehmen oder Betrieb zu nehmen. Bei der Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat geht es im Gegensatz zur Wahl in den Betriebsrat weniger um die Realisierung des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb, sondern vielmehr um die Beteiligung an betriebsübergreifenden unternehmerischen Vorgängen. Mögliche Varianten Die…










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