Mitbestimmung bei IT-Systemen: Voraussetzung des zwingenden Personenbezugs!?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen ( § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG reicht es aus, dass die technische Einrichtung dazu „objektiv geeignet“ ist. Dies führt dazu, dass in der betrieblichen Praxis nahezu jedes IT-System der Mitbestimmung unterliegt, bisweilen…

Tipps für die Einführung komplexer IT-Systeme – Teil 2: IT Cooperation Agreements

Der Einsatz von IT-Systemen ist aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken – ohne (bestimmte) IT-Systeme droht in vielen Unternehmen der Stillstand. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist dabei eine zeitliche und inhaltliche Herausforderung (vgl. unseren Beitrag zu Workday). Das „Wie“ der Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG können Unternehmen aber zusammen mit dem Betriebsrat gestalten. Eine gute Vorbereitung der Verhandlungen ist essenziell.