Doch nicht alles mitbestimmt: Excel-Listen können mitbestimmungsfrei sein

Die Einführung von technischen Einrichtungen im weitesten Sinne ist in der Regel mitbestimmt. So wurde z.B. bei einer Mandantin vor einiger Zeit ein neuer Drucker angeliefert; der Leasingvertrag für das Vorgängermodell war ausgelaufen. Der Arbeitgeber ließ das neue Gerät nichtsahnend im Flur aufstellen. Der Betriebsrat fühlte sich übergangen und forderte den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Druckers und ihm wurde Recht gegeben. Doch das…