Betriebsübergang – aber nicht jeder will mit: BAG sichert Regelung zu Annahmeverzugslohn ab

Beim Betriebsübergang ist einer der wichtigen Regelungspunkte die Behandlung von sogenannten Widersprechern in der Belegschaft, deren Arbeitsverhältnis beim Betriebsveräußerer bleibt, und den damit verbunden Kosten einer Trennung. Nun sichert das BAG eine Möglichkeit ab, die das Risiko des Annahmeverzugslohns ausschaltet. Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse vom Betriebsveräußerer auf den Betriebserwerber über. Der Arbeitnehmer kann dies durch einen Widerspruch verhindern, muss jedoch häufig mit einer…