Sonderzahlungen zum Jahresende – nicht den Betriebsrat vergessen!

Jahresende und Jahresanfang sind typische Zeiten für die Gewährung von Boni, Prämien, 13ten Monatsgehältern, Weihnachtsgeld und Co. Neu hinzugekommen ist die Inflationsausgleichsprämie (unser Blogbeitrag dazu hier). Sollen solche Sonderzahlungen im Unternehmen geleistet werden, darf die (rechtzeitige) Beteiligung des Betriebsrats nicht übersehen werden. Dessen fehlende Beteiligung kann teure Folgen haben. Möchte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zum Jahresende eine Prämie gewähren, werden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt. Wo…