Entspannt aber rechtskonform: Wann stellt eine Dienstleistung eine Arbeitsleistung dar?

Der Arbeitnehmerstatus ist nicht selten umstritten. Das BAG hat in einer jüngeren Entscheidung klargestellt, dass jemand, der weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt, Arbeitnehmer ist. Dies auch dann, wenn die Dienstleistungen im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft und vor pseudo-religiös-spirituellem Hintergrund erbracht werden. Der Arbeitnehmerstatus ist nicht selten umstritten. Arbeitgeber (und solche, die meinen keine zu sein) tun gut daran zu überprüfen, ob die für sie…

Agile Transformation von Unternehmen – Arbeitsrechtliche Best Practice (Teil 6)

Unsere Beitragsreihe rund um ein agiles Transformationsprojekt wird fortgesetzt – heute zu der Frage, wie sich eine (agil) transformierte Organisation mit dem Einsatz von Fremdpersonal verträgt – und welche Best-Practice-Ansätze helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden. Der „Klassiker“: die bunt gemischte IT-Abteilung In vielen Unternehmen existierte jedenfalls in der Vergangenheit keine klare Trennung zwischen eigenen Arbeitnehmern, überlassenen Arbeitnehmern und Dienstleistern auf Werk- oder Dienstvertragsbasis. Vielmehr war eine…

Feststellung der Scheinselbständigkeit - „Eigentor“ für Arbeitnehmer?

Die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern ist ein Dauerbrenner. In der Theorie sind die maßgeblichen Kriterien zwar häufig bekannt, im Einzelfall entscheiden aber meist nur Kleinigkeiten über Selbständigkeit und abhängige Beschäftigung. Wird der Arbeitnehmerstatus rückwirkend festgestellt, stellt sich die Frage nach der Rückabwicklung des vermeintlichen freien Dienstverhältnisses. Der Arbeitgeber sieht sich i. d. R. mit Ansprüchen der Sozialversicherungsträger konfrontiert und wird sodann seinerseits prüfen,…

Selbständigkeit oder abhängige Beschäftigung - ein schmaler Grat

Wird ein Erwerbstätiger von den Vertragsparteien als selbständiger Unternehmer behandelt, ist die Rechtsbeziehung aufgrund der tatsächlichen Umstände jedoch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, spricht man von Scheinselbständigkeit. Diese ist für Arbeitgeber mit hohen Risiken behaftet. Die fehlerhafte Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses kann zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern in beträchtlicher Höhe führen. Darüber hinaus droht den im Unternehmen handelnden Personen die Strafbarkeit wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge. Umso…