Die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern ist ein Dauerbrenner. In der Theorie sind die maßgeblichen Kriterien zwar häufig bekannt, im Einzelfall entscheiden aber meist nur Kleinigkeiten über Selbständigkeit und abhängige Beschäftigung. Wird der Arbeitnehmerstatus rückwirkend festgestellt, stellt sich die Frage nach der Rückabwicklung des vermeintlichen freien Dienstverhältnisses. Der Arbeitgeber sieht sich i. d. R. mit Ansprüchen der Sozialversicherungsträger konfrontiert und wird sodann seinerseits prüfen,…










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