Instagram, Twitter, Facebook & Co.: der Arbeitgeber als treuer Follower seiner Mitarbeiter

Immer häufiger werden Arbeitgeber auf Fehlverhalten von Mitarbeitern aufmerksam (gemacht), das sich durch Fotos, Videos oder andere Social-Media-Beiträge (Posts) belegen lässt. Wir zeigen, was Arbeitgeber in Bezug auf die Posts ihrer Mitarbeiter dürfen, welche Grenzen bestehen und was bei der Nutzung solcher Posts zu beachten ist. Beiträge des Mitarbeiters als Informationsquelle Posts von Mitarbeitern in den sozialen Medien können für Arbeitgeber in verschiedenen Situationen interessant…

Betriebsratswahl: Welche Vorgaben macht eigentlich der Datenschutz?

Für die Durchführung der Betriebsratswahl ist der Betriebsrat, genauer der Wahlvorstand, verantwortlich. Unterstützung erfährt er hierbei durch den Arbeitgeber. Um die Wählerliste und Vorschlaglisten zu erstellen, sind verschiedene Personaldaten nötig. Doch welche Informationen muss der Arbeitgeber eigentlich herausgeben? Was für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl gilt und welche Vorgaben aus der DS-GVO und dem BDSG darüber hinaus zu berücksichtigen sind, lesen…

Rechtsprechung zum Datenschutz – nicht immer unerfreulich!

Nicht jeder Verstoß des Arbeitgebers gegen Datenschutzrecht löst einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers aus. Voraussetzung sei, dass der geltend gemachte Schaden dem Verstoß auch zugeordnet werden kann. Dies meint das LAG Baden-Württemberg und sieht zudem betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine „Spielwiese“ bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geworden. Die neuen Ansprüche von Arbeitnehmern auf Auskunft, Löschung oder Schadensersatz werden zunehmend – meist taktisch – eingesetzt. Dies missfällt…

Datenschutzgrundverordnung: Wie weit reicht der Auskunftsanspruch?

„Eine betroffene Person sollte ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die erhoben worden sind, besitzen und dieses Recht problemlos und in angemessenen Abständen wahrnehmen können“, heißt es in Erwägungsgrund 63 zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemeint ist der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO. Arbeitgeber können jederzeit mit einem Antrag auf Auskunft konfrontiert werden und vor der Frage stehen: Was genau wird eigentlich von diesem Auskunftsanspruch…