Die Betriebsratswahlen 2022 stehen unmittelbar bevor. Kein idealer Zeitpunkt für Restrukturierungen, doch manche Projekte lassen sich nicht bis nach den Wahlen verschieben. Wie sich eine Restrukturierung bei laufenden Wahlen effektiv umsetzen lässt, erklärt Principal Counsel Christoph Seidler im Video.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Christoph Seidler berät nationale und internationale Mandanten in erster Linie zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen (auch im Rahmen von Einigungsstellen), in der Gestaltung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen (insbesondere im Zusammenhang mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Betriebsübergängen nach § 613a BGB), sowie in der Führung von arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren. Darüber hinaus gehören die Gestaltung und Beendigung von Anstellungsverträgen, insbesondere mit Führungskräften, zu seinen Schwerpunkten. Er ist Mitglied der Fokusgruppen "Private Equity/M&A" und "ESG".
Die Frage, ob der Arbeitgeber die private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz verbieten darf, ohne dass der Betriebsrat mitbestimmt, ist vielfach diskutiert und umstritten. Nun entschied das LAG Niedersachsen: Eine Regelung zur privaten Smartphonenutzung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (Beschluss v. 13.10.2022, 3 TaBV 24/22). Worum ging es? Die Arbeitgeberin ist ein produzierender Betrieb im Bereich der Automobilzulieferindustrie. Bei der Produktion im Betrieb kann…
Das „Volkswagen-Urteil“ des BGH sorgte bereits Anfang des Jahres für Aufsehen: Der 6. Strafsenat hob die erstinstanzlichen Freisprüche für mehrere Personalverantwortliche des VW-Konzerns auf, die Betriebsratsmitgliedern Gehaltserhöhungen und Bonuszahlungen in erheblicher Höhe bewilligt hatten. Nun liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Die darin formulierten Leitlinien des BGH könnten erhebliche Auswirkungen für die Praxis haben. Mögliche Fehler bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern waren bislang in erster Linie…
Vor allem, wenn es im Betrieb zu häufigen Kurzerkrankungen kommt, kann sich ein Arbeitgeber veranlasst sehen, gegenüber Arbeitnehmern die Anordnung auszusprechen, ab sofort bereits für den ersten Tag einer Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorlegen zu müssen. Besteht in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? Und was gilt für die elektronische AU-Bescheinigung? Gesetzliche Grundlage § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eröffnet dem Arbeitgeber zum einen…