Die Betriebsratswahlen 2022 stehen unmittelbar bevor. Kein idealer Zeitpunkt für Restrukturierungen, doch manche Projekte lassen sich nicht bis nach den Wahlen verschieben. Wie sich eine Restrukturierung bei laufenden Wahlen effektiv umsetzen lässt, erklärt Principal Counsel Christoph Seidler im Video.
Wir sind Deutschlands führende Spezialkanzlei für Arbeitsrecht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erstklassige Arbeitsrechtsexperten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesentliche. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenzüberschreitenden Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
Abonnieren und Folgen
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern während ihrer Freistellung von der Arbeit ist immer wieder Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn während der Betriebsratsarbeit behält das Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 2 BetrVG weiterhin seinen Lohnanspruch. Die zutreffende Bestimmung dieses Lohnanspruchs bereitet in der Praxis gerade in Schichtbetrieben Probleme. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 7 AZR 197/23) gibt für die Praxis wertvolle Hinweise zur Bestimmung von…
Vor jeder Einstellung hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu unterrichten und ihm die „erforderlichen Bewerbungsunterlagen“ vorzulegen. Durch die Nutzung von Bewerbermanagement-Tools wird das klassische Bewerbungsverfahren in der Praxis jedoch zunehmend digitalisiert. In einer jüngeren Entscheidung hat das BAG (Beschluss vom 13. Dezember 2023 – 1 ABR 28/22) seine Rechtsprechung präzisiert und entschieden, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen…
In einer digitalisierten Arbeitswelt ist eine effiziente Kommunikation innerhalb der Belegschaft unerlässlich. Die Nutzung von Head-Sets hat sich in vielen Branchen etabliert und ermöglicht ohne Zeitverzögerung einen schnellen Austausch selbst in einer größeren Gruppe. Sobald jedoch Technik auf die Arbeitswelt trifft, ist die Diskussion über Mitbestimmungsrechte vorprogrammiert. Daher sollten Arbeitgeber auch bei der Einführung von „einfachen“ IT-Systemen wie Head-Sets ihre Gestaltungsspielräume kennen. IT-Systeme nicht ausnahmslos…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.