Arbeitgeber befinden sich bei Weiter- bzw. Fortbildungswünschen von Arbeitnehmern häufig in einer schwierigen Situation: Auf der einen Seite möchten sie Fortbildungswünschen adäquat nachkommen und den Arbeitnehmer individuell fördern. Auf der anderen Seite steht zu befürchten, dass teils teure Fortbildungsprogramme finanziert werden und der Arbeitnehmer alsbald nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden Prüfungen das Arbeitsverhältnis beendet. Um das finanzielle Risiko zu minimieren und den Arbeitnehmer möglichst von…
Fortbildungskosten können sich schnell summieren. Da stellt sich die Frage: Wer zahlt und kann es in bestimmten Konstellationen zu Rückzahlungen kommen? Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten. Um sich diesbezüglich abzusichern, schließt er meist Fortbildungsverträge, in denen eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers vereinbart wird. Mit der Ausgestaltung solcher Rückzahlungsklauseln hat sich das BAG in der Vergangenheit schon mehrfach befasst. Im März 2022 hatten die Erfurter Richter…
Zahlreiche Beschäftigte haben in den letzten Monaten einen Corona-Bonus erhalten. In allen Branchen ist eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung dieses Bonus bis 1.500 Euro möglich, sofern ein Zusammenhang der Zahlung mit der Corona-Pandemie besteht. Diese Regelung wurde zuletzt bis März 2022 verlängert. Doch können Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass diese den Corona-Bonus im Falle einer Kündigung zurückzahlen müssen? Nein, meint das Arbeitsgericht Oldenburg in…
Duale Studiengänge werden immer beliebter. Die Kombination aus praxisnaher Ausbildung und akademischem Studium ist auch für Arbeitgeber äußerst attraktiv. Finanzielle Aufwendungen des Arbeitgebers für das duale Studium können als „Investition in die Zukunft“ verbucht werden, zumindest, wenn der duale Student wirksam zum Bleiben verpflichtet wird. Doch was geschieht, wenn das Studium abgebrochen oder nicht bestanden wird? Kann der Arbeitgeber die Rückzahlung der übernommenen Studienkosten verlangen?…
Sich auf Kosten des Arbeitgebers fortbilden lassen und dann kündigen – das kann teuer für den Arbeitgeber werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Fortbildungskosten jedoch zurückverlangen –vorausgesetzt die Rückzahlungsklausel ist wirksam. Trotz zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen zu den Grenzen vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten von Rückzahlungsklauseln, treten in der Praxis immer wieder Probleme auf. In einer neueren Entscheidung hat das LAG Hamm (Urt. v. 11.10.2019 – 1…