Keine Rückforderung des Corona-Bonus nach Kündigung

Zahlreiche Beschäftigte haben in den letzten Monaten einen Corona-Bonus erhalten. In allen Branchen ist eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung dieses Bonus bis 1.500 Euro möglich, sofern ein Zusammenhang der Zahlung mit der Corona-Pandemie besteht. Diese Regelung wurde zuletzt bis März 2022 verlängert. Doch können Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass diese den Corona-Bonus im Falle einer Kündigung zurückzahlen müssen? Nein, meint das Arbeitsgericht Oldenburg in…