Fortbildungskosten können sich schnell summieren. Da stellt sich die Frage: Wer zahlt und kann es in bestimmten Konstellationen zu Rückzahlungen kommen? Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten. Um sich diesbezüglich abzusichern, schließt er meist Fortbildungsverträge, in denen eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers vereinbart wird. Mit der Ausgestaltung solcher Rückzahlungsklauseln hat sich das BAG in der Vergangenheit schon mehrfach befasst. Im März 2022 hatten die Erfurter Richter erneut über eine solche Rückzahlungsklausel zu entscheiden.
Was Arbeitgeber nun zu beachten haben, erklären Tobias Klaus und Katharina Fenner in diesem Video.