Stellt das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess fest, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und besteht deshalb nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung für den Zeitraum nach Zugang der Kündigung bis zur gerichtlichen Entscheidung (sog. Annahmeverzugslohn). Der Arbeitnehmer muss sich auf seinen Annahmeverzugslohn jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Arbeit verdient oder…
Kommt es in Unternehmen zu Fehlverhalten oder gar betriebsbezogenen Straftaten, muss auch aufgrund der strengen Zweiwochenfrist zur außerordentlichen Kündigung in kürzester Zeit eine interne Untersuchung organsiert werden. Dabei sind Beweisverwertungsverbote unbedingt im Blick zu behalten, denn es droht eine Unverwertbarkeit der Ergebnisse der internen Untersuchung im individuellen Kündigungsschutzprozess. Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wonach der gesamte Inhalt der Parteivorträge sowie die Ergebnisse…
Arbeitgeber müssen nach verlorenem Kündigungsschutzprozess in der Regel für die Dauer des Prozesses Annahmeverzugslohn zahlen. Dabei muss sich der Arbeitnehmer nach dem Gesetz böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen. Arbeitgeber werden jedoch selten nachweisen können, über welche Verdienstmöglichkeiten der Arbeitnehmer verfügte. Das BAG (Urt. v. 27.5.2020 – 5 AZR 387/19) stärkt im Rahmen einer neueren Entscheidung Arbeitgeberrechte und spricht ihnen einen Auskunftsanspruch hinsichtlich etwaiger Vermittlungsvorschläge der…