BAG deutet Kurswechsel an: Massenentlassungsanzeige bald nur noch Kür?

Wer einen größeren Personalabbau plant, kommt kaum ohne sie aus: die Massenentlassungsanzeige. Erfolgt die Anzeige nicht oder nur fehlerhaft, führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der gekündigte Mitarbeiter darf – nach entsprechender Prozessdauer oft rückwirkend – ins Unternehmen zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht will diese strenge Rechtsprechung nun ändern. Anforderungen an das Massenentlassungsverfahren Werden in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer mehr als fünf…

Schwellenwert für die Betriebsgröße bei der Massenentlassung: Charakteristische Personalstärke des Betriebs entscheidend

Die Durchführung eines sog. Massenentlassungsverfahrens nach § 17 KSchG im Fall eines geplanten Personalabbaus betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe. So müssen bereits Arbeitgeber, welche in Betrieben mit „in der Regel“ mehr als 20 Arbeitnehmer mehr als fünf Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen wollen, ein Massenentlassungsverfahren durchführen. Dabei ist die Ermittlung der Anzahl der „in der Regel“ tätigen Arbeitnehmer nicht unkompliziert….