EuGH rügt zu kurze Fristen zur Klageerhebung für Schwangere

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben besonderen Kündigungsschutz. Ihre Kündigung ist nach § 17 MuSchG nur zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag des Arbeitgebers ausnahmsweise für zulässig erklärt worden ist.  In einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-284/23) ging es um die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsschutzes, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin erst nach ihrer Kündigung von der Schwangerschaft erfährt. Die Drei-Wochen-Frist, die es bei einer…

Schwellenwert für die Betriebsgröße bei der Massenentlassung: Charakteristische Personalstärke des Betriebs entscheidend

Die Durchführung eines sog. Massenentlassungsverfahrens nach § 17 KSchG im Fall eines geplanten Personalabbaus betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe. So müssen bereits Arbeitgeber, welche in Betrieben mit „in der Regel“ mehr als 20 Arbeitnehmer mehr als fünf Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen wollen, ein Massenentlassungsverfahren durchführen. Dabei ist die Ermittlung der Anzahl der „in der Regel“ tätigen Arbeitnehmer nicht unkompliziert….