Kann sich der Geschäftsführer einer GmbH auf Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz berufen? Zentrale Norm ist insoweit § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, wonach der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes nicht in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs gilt, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Der heutige Vlog thematisiert diese gesetzliche Fiktion für Geschäftsführer und zeigt auf, in welchen Konstellationen trotz entgegenstehender gesetzlicher Fiktion Kündigungsschutz für Geschäftsführer vorliegen kann.