Die Arbeit in der Lieferbranche ist größtenteils digitalisiert und Betriebsabläufe lassen sich zu großen Teilen über Apps organisieren. Das Branchenumfeld ist hart umkämpft und nicht selten wird über Arbeitsbedingungen debattiert. Wenig überraschend verbreitet sich derzeit in den Medien rasant eine erstinstanzliche Ausreißerentscheidung des ArbG Aachen, wonach Auslieferungsfahrer in einem Liefergebiet einen Betriebsrat wählen dürfen. Was jedoch nicht erwähnt wird: Zwei Landesarbeitsgerichte und fünf Arbeitsgerichte sehen…
Die Digitalisierung der Arbeitswelt macht auch vor den „Werkstoren“ keinen Halt. Der technische Fortschritt macht es möglich, dass Leitungspersonal nicht mehr zwingend vor Ort sein muss, um Leitungsaufgaben wahrzunehmen. Arbeitsaufgaben können von Vorgesetzten aus weiter entfernten Niederlassungen mittels KI, Apps, Videokonferenzen oder klassisch per E-Mail delegiert und sogar kontrolliert werden. Um jedoch einen lokalen Betriebsrat an einem Standort wählen zu können, bedarf es zumindest eines…
Ist der Betriebsrat erst einmal gewählt, bleibt Arbeitgebern nur noch die Anfechtung der Wahl übrig. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens ist faktisch eine mehrjährige Amtszeit eines (ggf. rechtswidrig) gewählten Betriebsrats vorprogrammiert. Der risikobewusste Arbeitgeber sollte bis dahin den Betriebsrat beteiligen und Kosten für Einigungsstellen, Schulungen, Freistellungen für Betriebsratsarbeit etc. einkalkulieren. Arbeitgeber können jedoch vorausschauend unklare Betriebsstrukturen gerichtlich klären lassen und bei zügigem Handeln noch…
Aus der modernen Arbeitswelt sind Einlasskarten, digitalisierte Arbeitszeiterfassungssysteme und Chatbots kaum mehr wegzudenken. Gleichzeitig stehen Arbeitgeber aber gerade bei IT-Systemen vor der Herausforderung, dass vor deren Einführung erst das IT-Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats einzuhalten ist. So kann die Einführung einer vermeintlich unkomplizierten Facebook- oder Instagram-Präsenz des Unternehmens ohne Weiteres auch einige Monate in Anspruch nehmen. Eine Trendwende bei der antiquierten Auslegung bei der IT-Mitbestimmung scheint jedoch…
Der passende Kandidat für die vakante Stelle ist gefunden und der beteiligte – und aus Sicht des Arbeitgebers zuständige – Betriebsrat erteilt die Zustimmung zur Einstellung. Kurz nach Beginn der Tätigkeit folgt aber die böse Überraschung: Der Betriebsrat eines anderen Betriebs beantragt die Aufhebung der Einstellung und behauptet eine Eingliederung auch in seinen Betrieb. Das LAG Baden-Württemberg zeigt in einem aktuellen Beschluss vom 14. März…