Ist eine Einstellung nach § 99 BetrVG beteiligungspflichtig, so kann ihr der Betriebsrat die Zustimmung unter Berufung auf einen der in § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG genannten Gründe verweigern. Ärgerlich ist es, wenn die Zustimmungsverweigerung in ungerechtfertigter Weise erfolgt – beispielsweise dann, wenn sich der Betriebsrat gegenüber Neueinstellungen angesichts einer bevorstehenden Betriebsänderung (bspw. einem Personalabbau) durchgängig auf eine Besorgnis der Benachteiligung…
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das BAG die Relevanz der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG betont. Sowohl in dem Beschluss vom 9. April 2019 (1 ABR 25/17) als auch in dem vom 12. Juni 2019 (1 ABR 39/17) weist das BAG Arbeitgeber eindrücklich darauf hin, dass die einwöchige Frist zur Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat gemäß § 99…
Stimmt der Betriebsrat der Einstellung oder Versetzung eines Mitarbeiters nicht zu und will der Arbeitgeber diese Maßnahme dennoch vollziehen, bedarf es eines Zustimmungsersetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Kann die Maßnahme nicht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes aufgeschoben werden, kann der Arbeitgeber diese dann vorläufig durchführen, wenn er den Betriebsrat über die sachlichen Gründe informiert, die die vorläufige Durchführung aus seiner Sicht dringend erforderlich machen….
Die Aufnahme der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem mitbestimmten Betrieb steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt im Falle der Einstellung und im Falle der Versetzung. Verweigert der Betriebsrat diese Zustimmung mit guter oder schlechter Begründung, ärgert dies nicht nur den Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer ist nachhaltig betroffen, wird doch seine zukünftige Tätigkeit im Betrieb verhindert – ggf. mit schwerwiegenden Konsequenzen. Trotzdem…