Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bestätigt, dass durch Tarifverträge der Zeitarbeit von dem sog. Equal-Pay-Grundsatz „nach unten“ abgewichen werden kann (Urteil vom 31. Mai 2023, Az. 5 AZR 143/19 – Pressemitteilung). Im Ergebnis dürfen Leiharbeitnehmer auf dieser Basis (weiterhin) für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer beim Entleiher. Wir erläutern Hintergrund, Inhalt und Folgen der Entscheidung. In § 8 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist…