Gestern hat die Bundesagentur für Arbeit die mit Spannung erwartete Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz („AÜG“) [*.PDF, direkter Download] veröffentlicht, die jetzt auch die am 1. April 2017 in Kraft tretenden Neuregelungen des AÜG berücksichtigt. Das 101 Seiten (!) starke, druckfrische Werk trägt nunmehr den schicken Namen „Fachliche Weisungen“ und soll dem Praktiker die Umsetzung der Neuregelungen erleichtern. Ein detaillierterer Blick auf die „Fachlichen Weisungen“ und ihre…