open search
close
Betriebsratswahl 2022 Legal Tech Neueste Beiträge

20 Standorte = 20 Betriebsräte? – KLIEMT.Standort-Check schafft Sicherheit vor Betriebsratswahlen

Ab März 2022 werden im ganzen Land wieder Betriebsräte gewählt. Für Unternehmen mit mehreren Standorten wirft das vor allem die Frage auf: Wie viele Betriebsräte dürfen denn nun gewählt werden? Wir haben ein Legal-Tech-Tool entwickelt, das nach wenigen Klicks standortbezogen Antworten liefert.

Die meisten Unternehmen haben mehrere Standorte in Deutschland. Die maßgeblichen Leitungsfunktionen werden jedoch häufig zentral vom Unternehmenssitz gesteuert. Die Frage, die dann unweigerlich aufkommt: Kann wirklich an jedem Standort ein Betriebsrat gewählt werden?

Eine solche Mitbestimmungszersplitterung kann der unternehmerischen Effizienz entgegenstehen, weil mitbestimmte Sachverhalte jedenfalls bei originärer lokaler Zuständigkeit mit allen Standortbetriebsräten verhandelt werden müssten – und das trotz identischer Sachverhalte. Es lohnt sich deshalb, zu überprüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Betriebsratsbildung an den jeweiligen Standorten vorliegen.

KLIEMT.Standort-Check: Darf ein Betriebsrat gewählt werden?

Mit unserem neu entwickelten Standort-Check haben Sie die Möglichkeit, eine solche unverbindliche Prüfung vorzunehmen. Sie können checken, ob eine fragliche Organisationseinheit an einem bestimmten Unternehmensstandort in Deutschland betriebsratsfähig ist (insbesondere als Betrieb, qualifizierter Betriebsteil, Gemeinschaftsbetrieb). Wir unterstützen Sie bei der Auswertung des Prüfungsergebnisses und etwaigen zu ergreifenden Maßnahmen gern!

Mit den Ergebnissen können Sie insbesondere erste Vorbereitungen treffen für:

  • Gespräche mit dem (designierten) Wahlvorstand
  • Einstweiligen Rechtsschutz bei Betriebsratswahlen
  • Wahlanfechtungen
  • Begleitung der Betriebsratswahl in der Belegschaft

Wann sollten Sie den Standort-Check durchführen?

Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden bereits im Frühjahr 2022 im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2022 statt. Da die Verkennung der (Nicht-)Betriebsratsfähigkeit von Standorten zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen kann, sorgen Sie präventiv vor. Das spart langwierige Auseinandersetzungen mit dem neu gewählten Betriebsrat, unterlegenen Wahlbewerberinnen und -bewerbern, Kosten und ggf. ein Gerichtsverfahren im Nachgang zur (fehlerhaften) Wahl.

Aber auch nach den Betriebsratswahlen, im laufenden Tagesgeschäft oder bei (geplanten) Organisationsveränderungen macht der Standort-Check Sinn. Denn mit den Ergebnissen können Sie insbesondere erste Vorbereitungen treffen für:

  • Verfahren gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG
  • Anfechtungsverfahren
  • Verhandlungen zu Vereinbarungen gemäß § 3 BetrVG

Probieren Sie den Standort-Check noch heute kostenlos und unverbindlich aus! Wenden Sie bei Fragen rund um den Standort-Check oder sonstiger Anliegen im Rahmen der Betriebsratswahl gern auch an unsere Fokusgruppe zur Betriebsratswahl 2022 unter: betriebsratswahl@kliemt.de. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Friederike Welskop

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Senior Associate
Friederike Welskop berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben Restrukturierungsprojekten berät sie ihre Mandanten zudem in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Vertragsgestaltung.
Verwandte Beiträge
Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Neueste Beiträge

Arbeitsunfähig, aber amtsfähig – geht das? Wenn die Krankschreibung die Betriebsratsarbeit nicht verhindert

Die Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds wird in der Praxis häufig mit dessen automatischer Verhinderung im Betriebsratsamt gleichgesetzt. Das erscheint zunächst naheliegend – ist aber nicht immer richtig. Das LAG Hessen hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 2. Februar 2026 – 16 TaBVGa 2/26 noch einmal deutlich gemacht: Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig auch Amtsunfähigkeit. Die Entscheidung des LAG Hessen ist nicht nur für Betriebsräte interessant. Auch…
Kollektivarbeitsrecht Neueste Beiträge Restrukturierung Unternehmensführung

Schon handeln oder erst (zu Ende) verhandeln? Spielräume vor Abschluss des Interessenausgleichs

Viele Unternehmen stehen derzeit unter erheblichem Druck. Steigende Energiepreise, hohe Lohnkosten, zunehmende regulatorische Anforderungen sowie unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen belasten den Standort Deutschland spürbar. In dieser Situation werden Personalabbau, Standortverlagerungen oder sogar Betriebsschließungen für viele Unternehmen nicht mehr als strategische Optionen, sondern als wirtschaftliche Notwendigkeiten betrachtet. Gleichzeitig ziehen sich Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan häufig über Wochen oder Monate hinweg. Vor diesem Hintergrund stellt sich für…
Betriebsrat Kollektivarbeitsrecht Neueste Beiträge Podcast

7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 106 ab sofort verfügbar!

In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat. Streiks stellen Unternehmen regelmäßig vor erhebliche rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die arbeitsrechtlichen Spielregeln zu kennen und im Ernstfall schnell, strukturiert und rechtssicher zu handeln. In unserer aktuellen Folge geht es um diese drei Themen: 1. Tipps für…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert