Ein Mitarbeiter steht im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Auch wenn der Arbeitgeber selbst nicht Geschädigter ist, kann er deswegen das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Oft ist es für ihn jedoch schwierig, den Sachverhalt eigenständig aufzuklären. Hier können die Staatsanwaltschaft und das Akteneinsichtsrecht aus § 475 der Strafprozessordnung (StPO) helfen. Schon der Verdacht einer Straftat gegen den Mitarbeiter kann ausreichend sein, um das Arbeitsverhältnis mit…
Die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist von zwei Wochen gemäß § 626 Abs. 2 S. 1 BGB ist bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vielfach problematisch. Diese Frist von zwei Wochen beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Hat der Arbeitgeber bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann er weitere Ermittlungen anstellen und…
Die Anforderungen an die Anhörung einer Verdachtskündigung sind hoch. Am 30.04.2019 hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung zu entscheiden und setzte dabei die sehr strengen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts konsequent um. Dabei äußerte sich das LAG auch zu den inhaltlichen Anforderungen an die Anhörung des Mitarbeiters und stellte fest, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu sämtlichen Erkenntnissen konkret anhören und Gelegenheit zur…
Das BAG hat sich am 25. April 2018 mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Tat- und Verdachtskündigung auseinandergesetzt, bei der der Arbeitgeber nicht explizit auf das Bestehen eines Verdachtes im Rahmen der Anhörung hingewiesen hatte (Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 611/17). Grund genug, den „Dauerbrenner“ der formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Verdachtsanhörung einmal näher zu beleuchten. Teure Babynahrung? In der Entscheidung ging es um eine…
Am 21.3.2018 hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung zu entscheiden. Der bislang vorliegenden Pressemitteilung des LAG (3 Sa 398/17) ist zu entnehmen dass die Verdachtskündigung unwirksam war, weil die dem Mitarbeiter eingeräumte Frist zur Stellungnahme unangemessen kurz war. Ihm standen von Donnerstagabend bis Montagmittag weniger als zwei volle Arbeitstage zur Verfügung. Die Entscheidung gibt Anlass, die von Arbeitgebern zu beachtenden Formalien…