Ein Mitarbeiter steht im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Auch wenn der Arbeitgeber selbst nicht Geschädigter ist, kann er deswegen das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Oft ist es für ihn jedoch schwierig, den Sachverhalt eigenständig aufzuklären. Hier können die Staatsanwaltschaft und das Akteneinsichtsrecht aus § 475 der Strafprozessordnung (StPO) helfen. Schon der Verdacht einer Straftat gegen den Mitarbeiter kann ausreichend sein, um das Arbeitsverhältnis mit…