Augen auf beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen!

Der Arbeitgeber kann nicht darauf vertrauen, dass der Betriebsratsvorsitzende zur Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung berechtigt ist. Er muss sich vielmehr vergewissern, dass ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss vorliegt. Tut er dies nicht, riskiert er die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung. Dies folgt aus einem aktuellen BAG-Urteil. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Wird eine Betriebsvereinbarung vom Betriebsratsvorsitzenden unterzeichnet, ohne dass dem ein Beschluss des Betriebsratsgremiums zugrunde liegt, ist die Vereinbarung…