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Abschluss von Betriebsvereinbarungen – Praxishinweise für Arbeitgeber

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Bisher konnten sich Arbeitgeber auf die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen verlassen. Diese sog. „Anscheinsvollmacht“ des Betriebsratsvorsitzenden gilt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Februar 2022 nicht mehr. Wie Arbeitgeber damit umgehen können und welche Handlungsempfehlungen es für die Praxis gibt, zeigt dieser Vlog.

Kristin Teske


Rechtsanwältin
Associate
Kristin Teske berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben Restrukturierungsprojekten berät sie ihre Mandanten zudem in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Vertragsgestaltung. Sie ist Mitglied der Fokusgruppe "ESG".
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