Zwangsehe für Arbeitgeber? – Keine Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung auf „jetzige“ Ehefrau

In jüngster Zeit ist die Hinterbliebenenversorgung durch Entscheidungen von BAG und EuGH zu altersabhängigen Spätehenklauseln (siehe hierzu) wieder vermehrt in den Fokus der arbeitsrechtlichen Öffentlichkeit gerückt. Nunmehr setzt das BAG in seinem Urteil vom 21.2.2017 (3 AZR 297/15) noch einen drauf: Nach Auffassung des Betriebsrentensenats soll die Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung auf die „jetzige“ Ehefrau des Arbeitnehmers wegen unangemessener Benachteiligung unzulässig sein. Neben Spätehenklauseln, die die…

Betriebsrentenreform – Die reine Beitragszusage kommt doch!

Viele haben schon daran gezweifelt, dass die groß angekündigte Betriebsrentenreform tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Nun kommt sie doch: Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze („Betriebsrentenstärkungsgesetz“) wurde gestern im Bundestag beschlossen und wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – in weiten Teilen zum 1.1.2018 in Kraft treten. Es soll unter anderem für eine weitere Verbreitung der betrieblichen…

Zweiter Frühling für Spätehenklauseln? Die Parris-Entscheidung des EuGH

Nachdem das BAG im Jahr 2015 altersabhängige Spätehenklauseln in Versorgungszusagen wegen Altersdiskriminierung für unzulässig erklärt hatte, war der EuGH jüngst deutlich großzügiger. In seiner Parris-Entscheidung vermochte er in einer an das 60. Lebensjahr anknüpfenden Spätehenklausel keine Diskriminierung wegen des Alters zu erkennen. Was bedeutet diese Entscheidung für die Wirksamkeit von altersabhängigen Spätehenklauseln nach deutschem Recht? Hinterbliebenenversorgung als Teil der betrieblichen Altersversorgung Betriebliche Versorgungssysteme sehen neben…

Betriebsrentenanpassung Teil 4: Nachholende und nachträgliche Anpassung

Im vorerst letzten Teil unserer Serie zur Betriebsrentenanpassung befassen wir uns mit dem Unterschied zwischen nachholender und nachträglicher Anpassung. Die beiden Begriffe sind trotz ihrer phonetischen Ähnlichkeit streng auseinanderzuhalten, denn sie bezeichnen vollkommen unterschiedliche Problemstellungen. Dass sie in der Praxis gleichwohl häufig verwechselt werden, ist insbesondere deshalb misslich, weil die Geltendmachung einer nachträglichen Anpassung an gewisse Fristen geknüpft ist, deren Missachtung für den Versorgungsempfänger zu…

Betriebsrentenanpassung Teil 3: Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers

Nachdem sich der zweite Teil unserer Serie zur Betriebsrentenanpassung eingehend mit dem Anpassungsbedarf des Versorgungsempfängers auseinandergesetzt hat, widmet sich der nachfolgende Beitrag der Frage, wann der Arbeitgeber eine Rentenanpassung wegen schlechter wirtschaftlicher Lage ablehnen darf. Hierzu hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Vielzahl von Entscheidungen Bewertungsgrundsätze herausgearbeitet (vgl. zuletzt BAG v. 7.6.2016 – 3 AZR 191/15), die nachfolgend in ihren wesentlichen Grundzügen dargestellt werden….

Betriebsrentenanpassung Teil 2: Die Berechnung des Anpassungsbedarfs

In Teil 1 unserer Serie zur Betriebsrentenanpassung wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Festlegung des Anpassungsprüfungsstichtags erläutert. Teil 2 nimmt nunmehr Einzelfragen der Berechnung des Anpassungsbedarfs in den Fokus. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Berechnungsmethode bei in der Vergangenheit zu Recht unterbliebenen Anpassungen sowie der Rückrechnung bei Renteneintritten vor dem 1.1.2003. Berechnung des Anpassungsbedarfs seit Rentenbeginn Bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG…

Alle Jahre wieder: Die Anpassung von Betriebsrenten (Teil 1)

Eine der umstrittensten und meistdiskutierten Vorschriften im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist zweifellos § 16 BetrAVG. Diese Norm statuiert die Pflicht des Arbeitgebers, die Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Abgesehen von den erheblichen finanziellen Auswirkungen, die eine Anpassungsentscheidung nach sich ziehen kann, hält § 16 BetrAVG für die betroffenen Unternehmen eine Vielzahl von…

Keine „Betriebsrente mit 63“!

Über 250.000 Arbeitnehmer haben allein 2015 die sogenannte „Rente mit 63“ beantragt. In einigen Köpfen wird im Anschluss die Frage gereift sein: Wenn ich die gesetzliche Rente nunmehr früher als gedacht ohne Abschläge beziehen kann, muss das nicht auch für meine Betriebsrente gelten? Wenn das zuträfe, drohten den Arbeitgebern massive Zusatzkosten für die Versorgungswerke. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die Frage nun beantwortet und klargestellt: Eine…