In jüngster Zeit ist die Hinterbliebenenversorgung durch Entscheidungen von BAG und EuGH zu altersabhängigen Spätehenklauseln (siehe hierzu) wieder vermehrt in den Fokus der arbeitsrechtlichen Öffentlichkeit gerückt. Nunmehr setzt das BAG in seinem Urteil vom 21.2.2017 (3 AZR 297/15) noch einen drauf: Nach Auffassung des Betriebsrentensenats soll die Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung auf die „jetzige“ Ehefrau des Arbeitnehmers wegen unangemessener Benachteiligung unzulässig sein. Neben Spätehenklauseln, die die…