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Inkrafttreten des HinSchG – Anforderungen an interne Meldekanäle

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Auch wenn Verstöße gegen die Verpflichtungen vom Anwendungsbereich erfasster Arbeitgeber frühestens ab dem 1. Dezember 2023 bußgeldbewehrt sind, müssen sich Arbeitgeber bereits frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen an eine interne Meldestelle und die möglichen Meldekanäle beschäftigen. Im Vlog zeigen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen auf.

Maximilian Melles


Rechtsanwalt
Associate
Maximilian Melles berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben Restrukturierungsprojekten berät er seine Mandanten zudem in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Vertragsgestaltung. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Private Equity / M&A".
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