Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Danach müssen Unternehmen interne Kanäle für die Meldung von Verstößen einrichten. Inwieweit dies auch für Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gilt, erklären Sandra Fredebeul und Jörn-Philipp Klimburg im Vlog.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Jörn-Philipp Klimburg berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Schwerpunkte bilden die Gestaltung und Begleitung von Restrukturierungen, Outsourcing-Projekten und M&A-Transaktionen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er zudem im Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht sowie im Bereich der Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern. Jörn-Philipp Klimburg ist bei KLIEMT.Arbeitsrecht verantwortlich in der Fokusgruppe "Whistleblowing und Compliance".
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Senior Associate
Sandra Fredebeul berät nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus konzentriert sie sich auf betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
In vielen Unternehmen steht derzeit die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auf der Agenda. Angefangen bei dem Entwurf von Whistleblowing-Policies bis hin zur Frage, wie die interne Meldestelle aufgesetzt und von wem diese betreut werden soll, die neue Whistleblowing-Gesetzgebung stellt Arbeitgeber vor einige Herausforderungen. Ein Baustein zur erfolgreichen Implementierung eines Hinweisgebersystems ist die gezielte Schulung von Mitarbeitern zu sämtlichen Fragen rund um das interne Meldesystem. Dies…
Finally! Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Damit müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten ab sofort eine Meldestelle haben, an die sich Mitarbeiter zur Meldung von Fehlverhalten wenden können. Nachfolgend fünf FAQ aus der Beratungspraxis: 1. Was passiert, wenn die Meldestelle derzeit noch nicht errichtet ist? Das HinSchG sieht die Möglichkeit der Verhängung eines Bußgeldes gem. § 42 Abs. 2 erst…
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Auch wenn Verstöße gegen die Verpflichtungen vom Anwendungsbereich erfasster Arbeitgeber frühestens ab dem 1. Dezember 2023 bußgeldbewehrt sind, müssen sich Arbeitgeber bereits frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen an eine interne Meldestelle und die möglichen Meldekanäle beschäftigen. Im Vlog zeigen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen auf.