Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Danach müssen Unternehmen interne Kanäle für die Meldung von Verstößen einrichten. Inwieweit dies auch für Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gilt, erklären Sandra Fredebeul und Jörn-Philipp Klimburg im Vlog.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Jörn-Philipp Klimburg berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Schwerpunkte bilden die Gestaltung und Begleitung von Restrukturierungen, Outsourcing-Projekten und M&A-Transaktionen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er zudem im Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht sowie im Bereich der Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern. Jörn-Philipp Klimburg ist bei KLIEMT.Arbeitsrecht verantwortlich in der Fokusgruppe "Whistleblowing und Compliance".
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Senior Associate
Sandra Fredebeul berät nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus konzentriert sie sich auf betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Für viele Arbeitgeber stellt sich seit Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2023 die Frage, wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht – und welche Anforderungen im Unternehmensalltag zwingend zu beachten sind. Inzwischen liefern erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen wertvolle Orientierung – und zeigen, wann Hinweisgeber vom gesetzlichen Schutz umfasst sind und wann Arbeitgeber berechtigt gegen unzulässiges Verhalten…
Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten. Immer mehr Arbeitgeber setzen dabei auf Künstliche Intelligenz (KI), um die Bearbeitung von Meldungen zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Doch Vorsicht! Beim KI-gestützten Whistleblowing spielen arbeitsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle: vom Beschäftigtendatenschutz über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bis hin zu den Grenzen zulässiger Automatisierung. Datenschutz: KI und Beschäftigtendaten rechtssicher…
Nach Eingang eines Hinweises durch einen Whistleblower ist häufig eine durch interne Stellen organisierte interne Untersuchung (auch internal investigations genannt) erforderlich. Dabei ist nicht immer klar, welche Rolle der Betriebsrat einnimmt – beziehungsweise ob der Betriebsrat überhaupt zu beteiligen ist. Ein Interesse an der Einbindung des Betriebsrats in interne Untersuchungen kann ein vom Betriebsrat selbst geäußertes Anliegen sein, es kann aber auch von anderen an…
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