Auch auf Geschäftsführungsebene erfreut sich eine Beschäftigung in Teilzeit immer größerer Beliebtheit. Doch nicht immer lässt sich über die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit Einvernehmen mit den Gesellschaftern erzielen. Dann stellt sich oftmals die Frage: Können auch Geschäftsführer ihren Teilzeitwunsch über einen gesetzlichen Anspruch einseitig durchsetzen? Dies beantwortet der folgende Video-Blog.