Wenn Arbeitsverträge – insbesondere befristete – mit elektronischen Unterschriften unterzeichnet werden, ist ein entscheidender Faktor, welche Tools dabei zum Einsatz kommen. Was passiert, wenn dies nicht beachtet wird, zeigt ein Fall, der kürzlich das Arbeitsgericht Berlin beschäftigt hat. Tobias Klaus erklärt die Hintergründe.
Wir sind Deutschlands führende Spezialkanzlei für Arbeitsrecht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erstklassige Arbeitsrechtsexperten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesentliche. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenzüberschreitenden Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
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Strukturtarifverträge ermöglichen es Unternehmen, von den festen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes abzuweichen und maßgeschneiderte Arbeitnehmervertretungsstrukturen zu schaffen. Doch was passiert, wenn die gewählte Struktur nicht mehr zur Unternehmensrealität passt? Dieser Beitrag zeigt, wie sich Tarifvertragsparteien von Strukturtarifverträgen lösen können und welche Folgen das für bestehende Arbeitnehmervertretungen hat. Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erlaubt, in Tarifverträgen vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen zu vereinbaren…
Die Bundesregierung hat sich geeinigt: die „Aktivrente“ soll zum 1. Januar 2026 eingeführt werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf den bestehenden Fachkräftemangel. Ziel ist es Anreize für erfahrene Arbeitskräfte zu schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben. Bereits im Jahr 2023 traten neue Regelungen zum Hinzuverdienst in Kraft, die eine Fortsetzung des Erwerbslebens attraktiver gestalten sollten. Was bringt die Aktivrente 2026 – und wie können Arbeitgeber…
Eigentlich ist es ganz einfach: Der Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH liegt einerseits ein Dienstvertrag als Vertragsverhältnis zugrunde, andererseits die Bestellung zum Organ der Gesellschaft als gesellschaftsrechtlicher Organisationsakt. Die Reichweite der Vertretungsbefugnis (Allein- oder Gesamtvertretung) werden im Handelsregister eingetragen. Nicht selten stellen wir aber in unserer Beratung fest, dass Geschäftsführern und Gesellschaftern diese Trennung zwischen Organstellung einerseits und Anstellungsverhältnis andererseits nur unzureichend bekannt ist. Nachfolgend…
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