open search
close
Individualarbeitsrecht Neueste Beiträge

Mobilitätsbudget – umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen oder zusätzlicher Benefit

Print Friendly, PDF & Email

Viele Unternehmen bieten Mitarbeitern die Überlassung eines Dienstwagens an, insbesondere um höher qualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Warum das Angebot eines Mobilitätsbudgets attraktiv sein kann und was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt, zeigt dieser Beitrag.

Mobilitätsbudget – Was ist das?

Wenn ein Mobilitätsbudget vereinbart wird, stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern ein frei einsetzbares Budget zur Verfügung. Dies kann über einen Dienstleister abgewickelt oder vom Unternehmen selbst angeboten werden. Das Budget kann von den Mitarbeitern flexibel für alle Verkehrsmittel eingesetzt werden. Ob Fahrrad, Auto, ÖPNV, Roller oder Taxi – der Mitarbeiter entscheidet, in welches Verkehrsmittel er das ihm Budget investiert. Das Konzept passt daher insbesondere zu den geänderten Mobilitätswünschen von Mitarbeitern in Großstädten, die von Staus und Parkplatzproblemen geplagt sind. Hier kann eine alternative Fortbewegungsmöglichkeit attraktiv sein. Das Mobilitätsbudget kann entweder anstelle eines Dienstwagens angeboten werden oder als zusätzlicher Benefit, falls der Mitarbeiter sich für eine kleinere als die ihm zustehende Dienstwagenklasse entscheidet. Dann kann das „ersparte“ Budget für andere Verkehrsmittel genutzt werden.

Konkrete Umsetzung – Wie funktioniert’s?

In der Regel wird das Mobilitätsbudget über einen Dienstleister angeboten, welcher den Zugang zu dem zusammengestellten Paket über eine Website oder eine App gewährleistet und den Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Der Dienstleister bündelt einzelne Mobilitätsleistungen in individuell zusammenstellbaren Mobilitätspaketen. Die nutzbaren Verkehrsmittel können vorab festgelegt oder frei gewählt werden. So können gewisse Verkehrsmittel auch ausgeklammert werden. Die Höhe des monatlichen Budgets ist frei wählbar. Der Dienstleister sorgt zudem für die ordnungsgemäße Abrechnung des monatlich verbrauchten Budgets. Sollte das Budget am Ende des Monats nicht verbraucht sein, so wird es entweder automatisch in den darauffolgenden Monat übertragen oder an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Was sollte bei der Einführung berücksichtigt werden?

Vor bzw. bei Einführung des Mobilitätsbudgets im Unternehmen gilt es zudem folgende Themen im Blick zu behalten und bei der rechtlichen Ausgestaltung zu berücksichtigen:

  • Regelung in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag: Je nach konkreter Ausgestaltung des Mobilitätsbudgets kann die Ausgestaltung – soweit ein Betriebsrat im Unternehmen besteht –nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein. Dann ist eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Falls kein Betriebsrat besteht, ist eine individualvertragliche Regelung ausreichend.
  • Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz: Wird das Mobilitätsbudget nicht allen Mitarbeiter gewährt, so bedarf es für diese Differenzierung eines sachlichen Grundes. Dieser kann beispielsweise darin begründet sein, dass der Mitarbeiter ansonsten einen Dienstwagen erhalten würde.
  • Datenschutzrecht: Übermittelt das Unternehmen die Mitarbeiterdaten an den Anbieter, so sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der DSGVO und dem BDSG einzuhalten.

Welche Vorteile gibt es?

Die Bereitstellung eines Mobilitätsbudgets hat sowohl für das Unternehmen als auch die Mitarbeiter einige Vorteile:

  • Steuerliche Vorteile: Werden mit einem Dienstwagen auch Privatfahrten getätigt, entsteht ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer zu versteuern hat. Anders kann es je nach konkreter Ausgestaltung aussehen, wenn das Unternehmen ein Mobilitätsbudget anbietet. Insbesondere wenn das Mobilitätsbudget in Form einer Art Prepaidkarte angeboten wird, können steuerliche Vorteile entstehen. Aus diesem Grund können Arbeitnehmer hier, wenn sie sich gegen einen Dienstwagen und für ein monatliches Mobilitätsbudget entscheiden, bares Geld sparen.
  • Green Policy: Positiver Nebeneffekt ist die Förderung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist im Bewusstsein vieler Mitarbeiter – und solcher die es künftig noch werden wollen – bereits angekommen und kann die Entscheidung beeinflussen, für welches Unternehmen sich ein Bewerber entscheidet.
  • Hohe Mitarbeiterzufriedenheit: Auch für die Mitarbeiter ist dies eine Win-win-Situation. Sie können ihr Budget frei nutzen und das Verkehrsmittel flexibel wählen. Entscheiden sie sich dafür, den Arbeitsweg auf dem Rad zurückzulegen, so fördern sie zudem ihre Fitness. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit kann außerdem die Bindung an das Unternehmen stärken.
  • Ersparter Verwaltungsaufwand: Wenn sich das Unternehmen für die Prepaid-Variante und eine Abwicklung direkt über einen Anbieter entscheidet, dann erspart es sich einigen Verwaltungsaufwand. Auch der Mitarbeiter muss keine einzelnen Fahrtkostenbelege mehr händisch einreichen, sondern kann erforderliche Belege per App oder über die Website des Anbieters hochladen.
  • Nutzung des Mobilitätsbudgets auch privat möglich: Das Mobilitätsbudget kann auch außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden. Ist das bereitgestellte Budget verbraucht, so werden die Kosten über das Konto des Mitarbeiters abgerechnet.

Fazit und Ausblick

Klar ist: Für beide Seiten hat das Mobilitätsbudget viele Vorteile. Es kann eine attraktive und umweltfreundliche Alternative zum „klassischen“ Dienstwagen sein.

Daher verwundert es auch nicht, dass es immer mehr Anbieter gibt, die in Deutschland das Konzept als Dienstleistung bereitstellen. Einige große Unternehmen haben nach einer Pilotphase das Mobilitätsbudget bereits für ihre Mitarbeiter eingeführt. Dennoch ist festzustellen, dass anders als in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Belgien, Frankreich, in der Schweiz oder in den Niederlanden, das Thema „Mobilitätsbudget“ noch nicht allgemein bekannt ist. Aufgrund der geänderten Mitarbeiterwünsche und dem allgemein steigenden Nachhaltigkeitsbewusstsein ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema auch in deutschen Unternehmen angekommen sein wird.

Dieser Beitrag ist mit Unterstützung von Canan Schneider, Wissenschaftliche Mitarbeiterin entstanden.

KLIEMT.Arbeitsrecht




Wir sind Deutsch­lands führende Spe­zi­al­kanz­lei für Arbeits­recht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erst­klas­sige Arbeits­rechts­exper­ten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düs­sel­dorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesent­li­che. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenz­über­schrei­ten­den Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
Verwandte Beiträge
Arbeitsrecht 4.0 ESG Neueste Beiträge

„Bahn“brechende Gestaltungsmöglichkeiten bei Dienstreiseregelungen

Alle Zeichen stehen auf Nachhaltigkeit – nicht erst seit der aktuellen Diskussion um die steuerliche Begünstigung des Dienstwagens. In Deutschland werden zwei von drei Neuwagen als Dienstwagen zugelassen. Davon waren im Jahr 2021 allerdings erst 11 % vollelektrisch. Damit besteht hier erhebliches Einsparpotential hinsichtlich der CO2-Emissionen. Nicht nur ein Grund, warum Unternehmen ihre Dienstreiseregelungen in den Blick nehmen (sollten). Möchte ein Unternehmen die Dienstreiseregelungen neu…
ESG Individualarbeitsrecht Neueste Beiträge Unternehmensführung

Was bei der Umstellung der Dienstwagenflotte auf E-Autos zu beachten ist

Alle Zeichen stehen auf Grün: Gründe, sich mit einer Umstellung der Dienstwagenflotte auf Elektroautos auseinanderzusetzen, gibt es für Arbeitgeber mehr und mehr – doch die bringen auch arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Zum Beispiel: Was tun, wenn der Arbeitnehmer gar kein E-Auto haben will? Mit einem kontinuierlich wachsenden Angebot an Modellen und dem Ausbau des Ladenetzes erlangt die Elektromobilität eine stetig steigende Bedeutung. Bereits vor einiger…
Home Office Individualarbeitsrecht

„Erste Tätigkeitsstätte“ Homeoffice – Auswirkungen auf die Dienstwagenbesteuerung?

In den vergangenen 18 Monaten hat sich das Homeoffice zunehmend zum Mittelpunkt vieler Arbeitsverhältnisse entwickelt. Doch welche Auswirkungen hat die Verlagerung der Arbeitsleistung in die heimischen vier Wände auf die Versteuerung des geldwerten Vorteils Dienstwagennutzung? Kann das Homeoffice die „erste Tätigkeitsstätte“ darstellen und somit eine zusätzliche Besteuerung der Dienstwagennutzung bei Fahrten in den Betrieb ausschließen? Die Grundsätze der Besteuerung privater Dienstwagennutzung sind oftmals bekannt: Wird…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert