Deutsche Betriebsverfassungsorgane in internationalen Unternehmen und Konzernen?

Die fortschreitende Globalisierung beeinflusst das gesamte Wirtschaftsleben und so auch das deutsche Arbeitsrecht. In grenzüberschreitenden Unternehmen und Konzernen kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen den deutschen Betriebsverfassungsorganen, ihrem inländischen Gegenüber und der ausländischen Steuerungsebene. Doch kann man in internationalen Unternehmen und Konzernen einen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Konzernbetriebsrat überhaupt errichten? Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Konzernbetriebsrat sind die zentralen Arbeitnehmervertretungsgremien des BetrVG. Sie üben Mitbestimmungs-…

Der Wirtschaftsausschuss im beherrschten Unternehmen – Ein zahnloser Tiger?

Komplexe Konzernstrukturen sind keine Seltenheit. Oft führen sie dazu, dass sich Konzernmuttergesellschaften mit nur wenigen eigenen Mitarbeitern für die unternehmerischen Entscheidungen beherrschter Tochterunternehmen mit deutlich mehr Mitarbeitern verantwortlich zeigen. Keinesfalls verwunderlich war daher das Begehren eines Wirtschaftsausschusses in einem kürzlich vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall. Der bei dem beherrschten Unternehmen nach § 106 Abs. 1 BetrVG gebildete Ausschuss begehrte monatliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens. Dem haben…

Wirtschaftsausschuss: Zuständigkeiten bei Streit über Art und Weise der Auskunftserteilung

Nach dem gesetzlichen Leitbild soll der Wirtschaftsausschuss als ein Hilfsorgan des Betriebsrats über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens informieren und dem Unternehmer gleichfalls beratend zur Seite stehen. Das Betriebsverfassungsgesetz geht davon aus, dass der Betriebsrat den Wirtschaftsausschuss als Beratungs- und Informationsorgan benötigt, wenn ein Unternehmen mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Auch wenn dem Wirtschaftsausschuss keine Beteiligungsrechte wie dem Betriebsrat selbst zukommen, so ist er ein…

Beteiligung des Wirtschaftsausschusses beim Share Deal

Bei einem Share Deal wird ein Unternehmen verkauft, indem der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, z. B. GmbH-Anteile, erwirbt. In dieser Konstellation muss nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Wirtschaftsausschuss des zum Verkauf stehenden Unternehmens unterrichtet werden. Dies stellt in der Praxis eine gewisse Herausforderung dar, zumal meist sensible Informationen im Spiel sind und Details aus den Verkaufsverhandlungen geheim bleiben sollen. Wir geben Antworten auf die…