Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder – Wann muss der Aufsichtsrat handeln?

Die Tätigkeit im Vorstand einer Aktiengesellschaft ist mit einer sehr scharfen gesetzlichen Schadensersatz-Haftung verbunden. Aber auch die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist diesbezüglich gefahrgeneigt: Unterlässt der Aufsichtsrat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand gerät er schnell selbst in eine Haftungsfalle.  Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen und zu kontrollieren. Dies umfasst die Pflicht, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der…