Ab dem 1. Januar 2024 gelten die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auch für Unternehmen mit nur 1.000 Mitarbeitern im Inland. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass sie ein Risikomanagement zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten einrichten und Personen bestimmen müssen, welche dieses Risikomanagement überwachen und ein eigens für die Lieferkette eingerichtetes Beschwerdeverfahren durchführen. Die Funktionen dieser Personen werden vielfach mit den Begriffen „Menschenrechtsbeauftragter“ und „Beschwerdebeauftragter“ beschrieben. Unternehmen haben einen…
Die Tätigkeit im Vorstand einer Aktiengesellschaft ist mit einer sehr scharfen gesetzlichen Schadensersatz-Haftung verbunden. Aber auch die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist diesbezüglich gefahrgeneigt: Unterlässt der Aufsichtsrat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand gerät er schnell selbst in eine Haftungsfalle. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen und zu kontrollieren. Dies umfasst die Pflicht, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der…