Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

Durch den Wegfall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) in Papierform ab dem 01.01.2023 müssen Arbeitgeberinnen* ihre bisherigen Prozesse neu bewerten. Zukünftig müssen Arbeitgeberinnen proaktiv auf Grundlage der Krankmeldung der Arbeitnehmerin die AU-Daten bei der Krankenkasse über das Entgeltabrechnungssystem, eine Ausfüllhilfe oder ein zertifiziertes Zeiterfassungssystem abrufen. Dies gilt jedenfalls für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen – nicht jedoch für Privatversicherte. Sobald eine Krankmeldung erfolgt ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit…