Kopftuchverbot im Unternehmen – Ja, aber...

Der EuGH hat entschieden: Das Verbot des Tragens eines Kopftuches im Unternehmen kann rechtmäßig sein. Möglich ist es dann, wenn eine interne Regelung das Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole generell verbietet, um hierdurch im unternehmerischen Außenauftritt Neutralität zu vermitteln. Wiedersetzt sich eine Arbeitnehmerin einem solchen Gebot und besteht sie auf das Tragen ihres Kopftuches, kann dies eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz…

Jung, dynamisch und … diskriminierend

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat schon in so mancher Personalabteilung für graue Haare gesorgt. Hier eine vermeintlich „flotte“ Stellenanzeige, dort ein gut gemeintes Schreiben an einen nicht berücksichtigten Bewerber – schon drohen Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz. Der Europäische Gerichtshof hatte die Rechte von Arbeitgebern zuletzt noch grundlegend gestärkt und sogenannte „Scheinbewerber“ vom europarechtlichen Gleichbehandlungsschutz ausgeschlossen (wir haben hier berichtet). Ein neueres Urteil des Bundesarbeitsgerichts…