Betriebsratsvergütung und Compliance: Der schmale Grat

Die Grundsätze der rechtskonformen Betriebsratsvergütung sind schnell erklärt: Betriebsratstätigkeit stellt ein Ehrenamt dar und darf nicht gesondert vergütet werden. Das einzelne Betriebsratsmitglied hat lediglich Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sofern es erforderlicher Betriebsratstätigkeit nachgeht, und ist für diese Zeiträume im Sinne der Lohnfortzahlung so zu stellen, als hätte es uneingeschränkt gearbeitet. In der Praxis stellt sich die rechtskonforme Vergütung jedoch nicht ganz so einfach…