Die Chancenkarte – Neue Wege für Arbeitgeber zur Fachkräftegewinnung

Trotz der angespannten konjunkturellen Lage und der damit bedingten Zurückhaltung bei Einstellungen stellt der Fachkräftemangel in Deutschland für Unternehmen nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen dar. Viele offene Stellen bleiben unbesetzt, insbesondere in technischen, handwerklichen und pflegerischen Berufen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde 2024 die Chancenkarte als neuer Aufenthaltstitel geschaffen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet, inwieweit die Chancenkarte die Rekrutierung von Fachkräften…

Neues zum Fachkräfte­einwanderungs­gesetz

Die am 16.08.2023 beschlossenen Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten seit dem 18.11.2023 stufenweise in Kraft („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“). Durch das Gesetz sollen die Fachkräftegewinnung in Deutschland erleichtert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Es beinhaltet u.a. Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Wir geben einen Überblick über bereits Ende 2023 in Kraft getretene Neuerungen und einen Ausblick auf weitere Gesetzesänderungen zum 01.06.2024….

Aufenthaltsgesetz schafft neue Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte

„Fachkräftemangel“ – ein Stichwort das besonders auf die Bereiche Gesundheit und Soziales, aber auch den MINT-Bereich und viele andere Branchen zutrifft. Das vom Bundestag am vergangenen Freitag beschlossene „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ soll ermöglichen, dass zugewanderte Fachkräfte schneller im deutschen Arbeitsmarkt ankommen. Wir beleuchten, was sich bei der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, der Blauen Karte sowie der Chancenkarte ändert.  Kurz erklärt – Aufenthaltstitel Um als…

Fachkräfteeinwanderung - die Eckpunkte der Bundesregierung: Was ändert sich für Arbeitgeber?

Seit Jahren wird über die Einführung eines Einwanderungsgesetzes diskutiert, welches die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte vereinfachen und das bestehende, für Arbeitgeber sowie potenzielle ausländische Arbeitnehmer undurchsichtige System aus Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Aufenthaltsverordnung und Asylgesetz transparenter machen soll. Die große Koalition hat sich nun auf Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten geeinigt und diese am 2. Oktober 2018 veröffentlicht. Auf welche Änderungen müssen sich Arbeitgeber nun einstellen? Zentrale Vereinfachung:…

Ausländerbeschäftigung mit Vorabzustimmung der BA: Zeitersparnis für Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber darf einen Ausländer nur dann beschäftigen, wenn dieser einen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihn zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, sofern dieser nicht bereits durch Gesetz zur Beschäftigung berechtigt ist (wie z.B. EU-Staatsangehörige – § 4 Abs. 3 S. 2 AufenthG). Die Erlangung eines solchen Aufenthaltstitels kann durch Tätigwerden des Arbeitgebers beschleunigt bzw. zeitlich planungssicherer gestaltet werden: Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber 2012 das…