Seit Jahren wird über die Einführung eines Einwanderungsgesetzes diskutiert, welches die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte vereinfachen und das bestehende, für Arbeitgeber sowie potenzielle ausländische Arbeitnehmer undurchsichtige System aus Aufenthaltsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Aufenthaltsverordnung und Asylgesetz transparenter machen soll. Die große Koalition hat sich nun auf Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten geeinigt und diese am 2. Oktober 2018 veröffentlicht. Auf welche Änderungen müssen sich Arbeitgeber nun einstellen? Zentrale Vereinfachung:…
Ein Arbeitgeber darf einen Ausländer nur dann beschäftigen, wenn dieser einen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihn zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, sofern dieser nicht bereits durch Gesetz zur Beschäftigung berechtigt ist (wie z.B. EU-Staatsangehörige – § 4 Abs. 3 S. 2 AufenthG). Die Erlangung eines solchen Aufenthaltstitels kann durch Tätigwerden des Arbeitgebers beschleunigt bzw. zeitlich planungssicherer gestaltet werden: Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber 2012 das…