Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 01.03.2020: Änderungen für Arbeitgeber

Am 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Das FEG ändert vor allem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und somit die für Arbeitgeber hinsichtlich der Einstellung und Beschäftigung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer geltenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen. Wie wir bereits in unserem Blogbeitrag zum Gesetzesentwurf berichtet haben, dürfte das FEG somit zur Vereinfachung der Einstellung von Fachkräften mit Universitätsabschluss oder Berufsausbildung aus dem Nicht-EU- bzw. EWR-Ausland und der Schweiz beitragen. Die…