Eine betriebliche Altersversorgung, die Möglichkeit der Privatnutzung des überlassenen Dienstwagens, Halteprämien, Jubiläumsgelder, Personalrabatte – nur einige Beispiele für Vergünstigungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewähren kann. Die Rechtsgrundlage für derartige Leistungen bildet nicht selten eine an alle Mitarbeiter oder eine bestimmte Mitarbeitergruppe gerichtete Gesamtzusage. Doch was, wenn der Arbeitgeber die versprochenen Leistungen reduzieren oder gänzlich einstellen möchte? Auf diese Frage gab…