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Whistleblowing & Compliance

Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden – Oder doch nicht?

Für den 10. Februar 2023 steht das Hinweisgeberschutzgesetz ganz oben auf der Tagesordnung des Bundesrats. Nachdem der Bundestag das Gesetz bereits im Dezember verabschiedet hat, könnte es jetzt ernst werden. Doch möglicherweise droht eine Hängepartie. Wir zeigen, wie es weitergeht und wann mit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben zum Whistleblowing zu rechnen ist.

*Update* Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz am 10. Februar 2023 nicht zugestimmt. Das Gesetz kommt daher voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte.

Zum Hintergrund: Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit dem Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, sichere und zuverlässige Kanäle für die Meldung von Verstößen einzurichten. Hinweisgebern soll ermöglicht werden, Verstöße unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität und ohne Furcht vor Repressalien zu melden. Im ersten Schritt betrifft dies alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Im zweiten Schritt – ab dem 17. Dezember 2023 – wird der Schwellenwert auf 50 Beschäftigte abgesenkt.

Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?

Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Dezember 2022 verabschiedet.

Nachdem der Entwurf zuvor monatelang im Rechtsausschuss des Bundestags behandelt worden war, sind quasi „in letzter Minute“ noch einige für die Praxis wesentliche Änderungen in das Gesetz aufgenommen worden. So müssen Hinweisgebersysteme – anders als vorher geplant – zukünftig verpflichtend auch eine anonyme Kontaktaufnahme ermöglichen. Hierfür ist eine Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2025 vorgesehen.

Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss ihm jetzt noch der Bundesrat zustimmen. Die diesjährig erste Sitzung des Bundesrats steht nunmehr am 10. Februar 2023 an. Die Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz steht für diese Sitzung ganz oben auf der Tagesordnung.

Stimmt der Bundesrat zu, ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Gesetzes.

Warum droht eine Hängepartie?

Anders als vielfach angenommen, ist die Zustimmung des Bundesrats angesichts der politischen Konstellationen kein Selbstläufer.

Denn die Ampel verfügt im Länderparlament nicht über eine gesicherte Mehrheit. So hat die Opposition zuletzt bei der Einführung des Bürgergelds ihre Muskeln spielen lassen: Die unionsgeführten Länder ließen das Gesetz bei der ersten Abstimmung im Bundesrat durchfallen und erzwangen über den Vermittlungsausschuss tiefgreifende Änderungen.

Droht dem Hinweisgeberschutzgesetz ein ähnliches Schicksal? Aktuelle Medienberichte (Handelsblatt, Süddeutsche) lassen jedenfalls aufhorchen. Denn die bereits im Bundestag von der Unionsseite geäußerte Kritik ist keineswegs verstummt.

Vielmehr stört sich die Opposition nach wie vor an der „überschießenden“ Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. So ist etwa der Anwendungsbereich des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes – d.h. die Frage, welche gemeldeten Verstöße zukünftig unter den Hinweisgeberschutz fallen – deutlich weiter gefasst, als dies nach der Richtlinie erforderlich gewesen wäre. Damit würden gerade kleinen und mittleren Unternehmen während der Zeit der Krise unverhältnismäßige zusätzliche Bürokratielasten aufgebürdet, so die Kritik.

Klar ist aber auch: Deutschland ist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet. Die Umsetzungsfrist ist bereits im Dezember 2021 abgelaufen, weshalb man in Brüssel bereits vor einem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Zudem hat der Hinweisgeberschutz an sich wenig politische Brisanz, mit einer Blockade oder Verzögerung des Gesetzesvorhabens lässt sich in der Öffentlichkeit kaum punkten.

Dem Vernehmen nach wollen sich die unionsregierten Bundesländer aber erst unmittelbar vor der Bundesratssitzung abschließend festlegen.

Wie geht es jetzt weiter?

Damit zeichnen sich derzeit zwei Szenarien ab:

  • Szenario 1: Die Union gibt klein bei und macht am 10. Februar 2023 im Bundesrat den Weg frei. Dann geht es nur noch um Formalien: Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den Bundesjustizminister, Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt sodann drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft, also voraussichtlich noch im Mai 2023. Ohne weitere Übergangsfrist greift damit auch für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems.
  • Szenario 2: Die unionsgeführten Länder lehnen das Gesetz im Bundesrat vorerst ab, damit die Ampelkoalition auf die Kritik eingeht und doch noch Änderungen am Gesetz vornimmt. Dies kann auch durch Einberufung des Vermittlungsausschusses geschehen. Dann geht das Gesetzgebungsverfahren in die Verlängerung und das Inkrafttreten verzögert sich – voraussichtlich bis in die zweite Jahreshälfte 2023.

Wie sieht es in anderen EU-Staaten aus?

Deutschland ist mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Verzug, insoweit aber (noch) in bester Gesellschaft.

Bislang sind beim Blick auf unsere unmittelbaren Nachbarn nur in Frankreich und Dänemark entsprechende Gesetze in Kraft getreten. Doch sukzessive ziehen weitere Staaten nach, so ist etwa vor wenigen Tagen in Österreich ein „HinweisgeberInnenschutzgesetz“ beschlossen worden. International aufgestellte Unternehmen sollten dies im Blick behalten, auch weil sich bei der Umsetzung der Richtlinie ins jeweilige nationale Recht praxisrelevante (Detail-)Unterschiede ergeben.

Was sollten Unternehmen in Deutschland jetzt tun?

So oder so ist klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt. Daher wird es für Unternehmen ab 250 Beschäftigten höchste Zeit, sich mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen.

Sollte es schon ein Hinweisgebersystem – wie z.B. eine Whistleblowing-Hotline oder eine Ombudsperson – im Unternehmen geben, kann Anpassungsbedarf bestehen. Hier ist eine Gap-Analyse (Abgleich Ist/Soll) anzuraten.

Steht die erstmalige Einführung eines Hinweisgebersystems an, besteht erst recht Handlungsbedarf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung und dem Betrieb eines gesetzeskonformen Hinweisgebersystems, das wir zusammen mit unserem Kooperationspartner EQS implementieren.

Veranstaltungshinweis

In unserem kostenlosen Präsenz-Event Startschuss Hinweisgeberschutzgesetz – Was Sie jetzt wissen müssen am

Mittwoch, 15. Februar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr in Düsseldorf

informieren wir Sie im Detail über die gesetzlichen Anforderungen und zeigen, wie Sie diesen durch Einführung einer digitalen Hinweisgeberplattform gerecht werden. Dabei gehen wir auf typische arbeitsrechtliche Herausforderungen in diesem Zusammenhang ein. Die Veranstaltung bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen und auszutauschen. Es sind noch wenige Restplätze verfügbar – melden Sie sich gerne über den o.g. Link online an.

Darüber hinaus halten wir Sie im Rahmen unseres Fokusthemas Whistleblowing & interne Untersuchungen natürlich auch weiterhin auf dem Laufenden.

Jörn-Philipp Klimburg LL.M.

Rechts­an­walt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Jörn-Philipp Klimburg berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Schwerpunkte bilden die Gestaltung und Begleitung von Restrukturierungen, Outsourcing-Projekten und M&A-Transaktionen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er zudem im Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht sowie im Bereich der Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern. Jörn-Philipp Klimburg ist bei KLIEMT.Arbeitsrecht verantwortlich in der Fokusgruppe "Whistleblowing und Compliance".
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