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Hinweisgebersysteme erfolgreich einführen – Wir zeigen, wie

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Das Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten. Worauf sich Unternehmern einstellen müssen, erklären Jörn-Philipp Klimburg und Dr. Jan Heuer in diesem Video. Um unsere Mandant:innen bei der rechtssicheren Einrichtung einer internen Meldestelle bestmöglich zu unterstützen, kooperiert KLIEMT.Arbeitsrecht künftig mit dem Whistleblowing-Plattform-Anbieter EQS.

Wer ist EQS?

EQS bietet mit seiner Integrity Line die führende Cloud-Lösung für Hinweisgebersysteme. Die Whistleblowing-Software von EQS ermöglicht Mitarbeiter:innen, Missstände im Unternehmen auf sichere und vertrauliche Weise zu melden. Damit können Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an ein internes Meldesystem erfüllen.

Durch unsere Kooperation mit EQS können wir künftig die rechtliche und technische Beratung für die praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes aus einer Hand anbieten. Nähere Informationen zu EQS finden Sie hier.

Wobei können wir Sie beraten und unterstützen?

Unsere Anwält:innen von KLIEMT.Arbeitsrecht unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Themen im Zusammenhang mit den neuen rechtlichen Vorgaben:

  • Check-Up bestehender Hinweisgebersysteme
  • Errichtung interner Meldestellen
    • Rechtliche Anforderungen und rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten
    • (Internationale) Konzernstrukturen
    • Interne Workflows
    • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Durchführung von Einigungsstellenverfahren
    • Datenschutz
  • Schulungen und Trainings
    • Für Mitarbeiter:innen
    • Für Compliance- und HR-Verantwortliche im Unternehmen
  • Rechtliche Bewertung eingegangener Hinweise
  • Beratung im Umgang mit Hinweisgebern
  • Internal Investigations: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
  • Kommunikation mit Behörden
  • Arbeitsrechtliche Folgemaßnahmen
  • U.v.m.

Fragen?

Besuchen Sie gerne unser kostenfreies Webinar mit EQS am 6. Dezember 2022 oder 19. Januar 2023 jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Darin geben unsere Anwälte Jörn-Philipp Klimburg und Dr. Jan Heuer Tipps zur Einführung von Hinweisgebersystemen und EQS stellt seine Plattform vor. Zur Anmeldung geht’s hier.

Dr. Jan Heuer

Rechts­an­walt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Jan Heuer berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt bilden die Begleitung von Reorganisationen und Restrukturierungen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er außerdem im Datenschutzrecht (z. B. DS-GVO-Checks, Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen) und im Bereich arbeitsrechtlicher Compliance (z. B. interne Untersuchungen bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, Vermeidung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Einhaltung Betriebsverfassungsrecht). Jan Heuer ist bei KLIEMT.Arbeitsrecht verantwortlich in den Fokusgruppen "Whistleblowing und interne Untersuchungen" sowie "Digitalisierung und Mitbestimmung".

Jörn-Philipp Klimburg LL.M.

Rechts­an­walt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Jörn-Philipp Klimburg berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Schwerpunkte bilden die Gestaltung und Begleitung von Restrukturierungen, Outsourcing-Projekten und M&A-Transaktionen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er zudem im Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht sowie im Bereich der Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern. Jörn-Philipp Klimburg ist bei KLIEMT.Arbeitsrecht verantwortlich in der Fokusgruppe "Whistleblowing und Compliance".
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