Das BAG hat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die in der Praxis weit verbreitete zeitgleiche Verhandlung von Sozialplan und (gesonderter) Klageverzichtsprämie auf Basis eines Gesamtbudgets bestätigt. Was es dabei künftig zu beachten gilt, erklärt Jan-Philipp Brune.
Wir sind Deutschlands führende Spezialkanzlei für Arbeitsrecht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 70 erstklassige Arbeitsrechtsexperten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesentliche. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenzüberschreitenden Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
Urlaub ist schön, wenn wir ihn genießen können. Ist ein Arbeitnehmer aber arbeitsunfähig krank, kann er seinen Urlaub nicht nehmen. Unter welchen Umständen verfallen Urlaubsansprüche, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist? Aktuelle Entscheidungen zeigen: Der Teufel steckt im Detail. Das nationale Urlaubsrecht beruht auf den Vorgaben des Europarechts. Maßgeblich für die Auslegung der Vorschriften des Bundesurlaubsgesetztes (BUrlG) sind Art. 7 der Richtline 2003/88/EG und Art….
Fortbildungskosten können sich schnell summieren. Da stellt sich die Frage: Wer zahlt und kann es in bestimmten Konstellationen zu Rückzahlungen kommen? Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten. Um sich diesbezüglich abzusichern, schließt er meist Fortbildungsverträge, in denen eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers vereinbart wird. Mit der Ausgestaltung solcher Rückzahlungsklauseln hat sich das BAG in der Vergangenheit schon mehrfach befasst. Im März 2022 hatten die Erfurter Richter…
Mit zwei jüngeren Entscheidungen (1 AZR 252/21; 1 AZR 562/20) hat das BAG die Zulässigkeit von Höchstbetragsklauseln in einem Sozialplan zugunsten eines weiten Entscheidungsspielraums der Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle weiter gefestigt. Für (gesonderte) „Klageverzichtsprämien“ besteht hingegen Änderungsbedarf. Die Zulässigkeit von Regelungen in einem Sozialplan, die für eine Abfindung einen Höchstbetrag vorsehen (sog. Höchstbetragsregelungen), bleibt ein Dauerbrenner. Ziel solcher Regelungen ist es regelmäßig, ein (begrenzt) zur Verfügung stehendes…