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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Welche Fallstricke Arbeitgeber kennen sollten (Video)

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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: bEM) soll längerfristige und häufige Arbeitsunfähigkeit im Unternehmen reduzieren und den Arbeitsvertragsparteien helfen, das Arbeitsverhältnis mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen dauerhaft zu sichern. Warum die ordnungsgemäße Durchführung eines bEM keinesfalls unterschätzt werden sollte und was – neuerdings – zu beachten ist, erklärt unsere Counsel Dr. Daniela Quink-Hamdan aus unserem Berliner Büro. Lesen Sie ergänzend auch unseren Blogbeitrag vom 7. März 2022 zur neusten Entscheidung des BAG zum bEM.

Dr. Daniela Quink-Hamdan 

Rechtsanwältin
Fach­an­wäl­tin für Arbeitsrecht
Counsel
Daniela Quink-Hamdan berät Arbeitgeber vor allem zu Umstruk­tu­rie­run­gen sowie zu Fragen des Betriebs­ver­fas­sungs- und Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­rechts. Im Rahmen der Pro­zess­ver­tre­tung bringt sie ihre Erfah­run­gen als ehemalige Richterin in der Arbeits­ge­richts­bar­keit ein. Sie ist Mitglied der Fokusgruppe "Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung".
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