open search
close
Kurzarbeit Neueste Beiträge Teilzeit

Update: Die wichtigsten Schwellenwerte im Arbeitsrecht

Print Friendly, PDF & Email

Wir haben für Sie die wichtigsten Schwellenwerte im Arbeitsrecht aktualisiert und in einer Tabelle zusammengefasst. Diese steht am Ende des Beitrages zum Download für Sie bereit steht.

Zu den Grundsätzen und rechtlichen Entwicklungen bei der Bestimmung der Schwellenwerte gilt allgemein folgendes: Die Ausübung von bestimmten Rechten und Pflichten im Arbeitsrecht ist verknüpft mit gesetzlich festgelegten Schwellenwerten. Ist der jeweilige Schwellenwert erreicht, kann etwa ein betriebliches Mitbestimmungsrecht oder auch ein Recht zur Mitgestaltung der unternehmensbezogenen Vorgänge zu beachten sein. Es geht also um das Recht der Beteiligung an betriebsübergreifenden unternehmerischen Prozessen.

Was ist bei der Prüfung der Schwellenwerte zu beachten?

Arbeitsrechtliche Schwellenwerte werden nicht einheitlich behandelt:

  • Zu unterscheiden ist zwischen Mindestwerten und einer Beschäftigung von „mehr als“ einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern. Wichtig ist insoweit auch die Differenzierung zwischen absoluten Zahlen und Regelbeschäftigten.
  • Zudem ist der Anknüpfungspunkt des Schwellenwertes zu beachten. Hier kann für die Bestimmung der erforderlichen Arbeitnehmeranzahl das Unternehmen, der Betrieb oder sogar die Arbeitsstätte relevant sein.
  • Zusätzlich ist der Zeitraum für die Bestimmung der Arbeitnehmerzahl von Bedeutung. Bei den meisten relevanten Schwellenwerten handelt es sich um die „in der Regel“ beschäftigten Arbeitnehmer. Andere Rechtsvorschriften stellen auf die Jahresdurchschnittszahl der Beschäftigten oder auf einen konkreten Zeitpunkt ab.
  • Schließlich werden bei der Bestimmung der Arbeitnehmerzahl einzelne Beschäftigungsgruppen unter Umständen nicht oder nicht voll mit einbezogen. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte werden je nach Vorschrift pro Kopf, zeitanteilig oder nur bei Überschreitung einer bestimmten Wochenstundenzahl berücksichtigt.

Entsprechend ist eine genaue Prüfung der jeweils einschlägigen Norm anzuraten.

Was hat sich in den vergangen Jahren geändert?

Die Schwellenwerte im Arbeitsrecht haben sich insbesondere an folgenden Stellen geändert:

  • Leiharbeitnehmer zählen zu den Angestellten – Der Gesetzgeber hat im Rahmen der AÜG-Reform nunmehr ausdrücklich festgelegt, dass Leiharbeitnehmer im Betriebsverfassungsrecht und im Recht der Unternehmensmitbestimmung bei den Schwellenwerten als Arbeitnehmer mitzuzählen sind, § 14 Abs. 2 S. 5 und 6 AÜG. Dies gilt, wenn diese Leiharbeitnehmer „in der Regel“ in dem Unternehmen beschäftigt sind oder eine bestimmte Dauer des Arbeitskräfteeinsatzes erforderlich ist. Ausschlaggebend ist, ob das Unternehmen innerhalb eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt hat. Diese Mindestdauer ist arbeitsplatzbezogen, sie gilt daher unabhängig davon, ob es sich dabei um den Einsatz eines bestimmten oder wechselnder Leiharbeitnehmer handelt und ob die Leiharbeitnehmer auf demselben oder auf verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden, § 14 Abs. 2 S. 6 AÜG.
  •  Kurzarbeiter zählen wie Vollzeitkräfte – Gerade höchstaktuell ist die Bedeutung von Kurzarbeit. Über die Voraussetzungen der Möglichkeit der Kurzarbeit haben wir u. a. in dem Beitrag von Dr. Anja Dachner „Kurzarbeit – eine Bestandsaufnahme“ informiert. Damit ein Unternehmen die Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter aufgrund einschlägiger Rechtsgrundlage anordnen kann, müssen aufgrund von wirtschaftlichen Entwicklungen Arbeitsaufträge ausbleiben. Dabei gilt, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Ansonsten muss mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein. Wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat, ist dabei hingegen nicht von Bedeutung. Es muss also keine besondere Schwelle einer bestimmten Betriebsgröße erreicht werden.

Praxishilfe zum Download

Eine ausführliche Liste der wichtigsten im Arbeitsrecht relevanten Schwellenwerte finden Sie hier zum Download. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur zu Ihrer Orientierung dient – sie ersetzt nicht die qualifizierte Rechtsberatung im Einzelfall.

Jakob Friedrich Krüger

Rechtsanwalt

Counsel
Jakob F. Krüger berät nationale und internationale Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vorbereitung von Kündigungen und anschließender Prozessführung. Zudem berät er Mandanten in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Jakob F. Krüger ist ein aktives Mitglied der International Practice Group für Data Privacy bei Ius Laboris, dem Zusammenschluss der international führenden Arbeitsrechtskanzleien, und berät häufig an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz, z.B. bei der Einführung von IT-Systemen. Aufgrund dieser Expertise ist er Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung von Unternehmen“. Ferner unterstützt er die Entwicklung von Legal Tech Anwendungen als Mitglied des Innovation Teams.
Verwandte Beiträge
Neueste Beiträge Unternehmensführung

Aktuelle Praxisfragen zur Höchstüberlassungsdauer bei Leiharbeitnehmern

Die Höchstüberlassungsdauer ist ein zentrales Thema beim Einsatz von Leiharbeitnehmern, das sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen birgt. Dieser Beitrag beleuchtet die gesetzlichen Regelungen, praxisrelevante Fragen und aktuelle Entwicklungen zu dieser Thematik. Grundsatz Die Höchstüberlassungsdauer bezeichnet die maximale Zeitspanne, für die ein Leiharbeitnehmer bei einem Entleiher beschäftigt sein darf. Seit dem 1. April 2017 ist die Überlassung von Arbeitnehmern gem. § 1 Abs. 1b AÜG grundsätzlich nur…
Arbeitszeit & Arbeitszeiterfassung Compliance Neueste Beiträge Restrukturierung Vergütung

Kurzarbeit reloaded – was nach dem Wegfall der Corona-Erleichterungen zu beachten ist

Die schwache Konjunktur wirkt sich zunehmend auf die Beschäftigungssituation aus. Die Zahl der Kurzarbeiter ist so hoch wie seit zwei Jahren nicht mehr. Doch während Unternehmen in Corona-Zeiten von großzügigen Erleichterungen profitieren konnten, gelten mittlerweile wieder strenge Maßstäbe. Wer hier unbedacht vorgeht, riskiert, im Ergebnis keinen einzigen Cent von der Arbeitsagentur zu erhalten. Was gilt es also zu beachten, um Kurzarbeit erfolgreich einzuführen? Diese Erleichterungen…
Neueste Beiträge Teilzeit Urlaub

Urlaubsgarantie durch Teilzeit?

Im Kampf um die besten Urlaubszeiten greifen Arbeitnehmer immer wieder zu ungewöhnlichen Mitteln. Erneut gerät dabei die Teilzeit in den Fokus. Sie ermöglicht geschickten Arbeitnehmern nicht nur die Reduzierung ihrer Stundenanzahl, sondern auch eine wunschgemäße Verteilung der freien Tage auf begehrte Urlaubszeiträume. Gewissheiten wie „Urlaubswünsche der Belegschaft haben Vorrang“, „Teilzeit gibt es nur im Rahmen vorgegebener Teilzeit-Modelle“ oder „Flexibilitätsinteresse des Arbeitgebers verhindern Teilzeit“ sollten spätestens…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert